Liebe am Arbeitsplatz – Radiointerview mit Rechtsanwalt Eric Maas

Liebe am Arbeitsplatz – Radiointerview mit Rechtsanwalt Eric Maas
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Den Parlamentariern und Angestellten im australischen Parlament soll es zukünftig verboten sein Liebesbeziehungen einzugehen. Das plant zumindest Premierminister Malcom Turnbull, nachdem bekannt wurde, dass sein Vizepremierminister Barnaby Joyce ein Verhältnis mit seiner ehemaligen Medienberaterin hat und diese ein Kind von ihm erwartet.

Trumbull will den Verhaltenskodex der Regierung dahin gehend ändern, „dass Minister, ganz gleich, ob sie verheiratet oder Single sind, keine sexuelle Beziehung mit Mitarbeitern eingehen dürfen“.

Kann ein Arbeitgeber solch einen Verhaltenskodex auch in einem deutschen Unternehmen einführen? Wäre ein Verhaltenskodex, der Liebschaften zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern oder sogar von Kollegen untereinander verbietet, nach deutschem Recht wirksam?

Einem Verbot des Arbeitgebers Liebesbeziehungen einzugehen erteilt Eric Maas ganz klar eine Absage. So hat das Arbeitsgericht Berlin 2015 (Urteil v. 27.02.2015, Az.: 28 Ca 16939/14) beispielsweise entschieden, dass

„Die Anknüpfung und Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen (auch) am Arbeitsplatz grundsätzlich „Privatsache“ der Beteiligten bleibt.“

Private Beziehungen unter Kollegen sind damit grundsätzlich erlaubt. Dies fällt auch im Arbeitsverhältnis unter das in Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Im Interview des Radiosenders Deutschlandfunk Nova am 16.02.2018, klärt Eric Maas, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu den wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts auf und nimmt Stellung zur Frage, ob Arbeitgeber Liebesbeziehungen im Büro unterbinden können


Hier finden Sie das ganze Interview: deutschlandfunknova.de/liebe-am-arbeitsplatz