Kurzarbeit und Kündigung
Dafür bedarf es entweder einer einvernehmlichen Regelung mit dem Arbeitnehmer oder aber einer Betriebsvereinbarung bzw. eines Tarifvertrages. Die Rechtslage sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, bevor sich ein Arbeitnehmer auf eine erhebliche Absenkung seines Entgelts einlässt.
Kurzarbeit ist häufig auch die Vorstufe von betriebsbedingten Kündigungen, auch wenn zunächst während der Kurzarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden dürfen.
Gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation kann es sich lohnen, für seinen Arbeitsplatz zu kämpfen. Dafür stehen wir Ihnen gerne mit unserem rechtlichen Sachverstand zur Seite. Sie müssen sich im Regelfall nicht mit der vom Arbeitsgericht häufig vorgeschlagenen Abfindung einverstanden erklären. Denn niemand kann Sie zum Abschluss eines Vergleiches „zwingen“.