Künstliche Intelligenz (KI) im Bewerbungsprozess

Künstliche Intelligenz (KI) im Bewerbungsprozess

Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Personalauswahlprozess ist weiter auf dem Vormarsch. Immer mehr Anbieter bringen Produkte auf den Markt, die das Recruiting mithilfe digitaler Prozesse gestalten. Das wird von vielen kritisch gesehen.

Doch was ist überhaupt erlaubt? Was sind die Vor- und Nachteile, wenn künstliche Intelligenz im Bewerbungsverfahren eingesetzt wird?

Der Betriebsrat kann und sollte sich hier intensiv einbringen. Die Bundesregierung hat bereits reagiert und beabsichtigt, die Möglichkeit, externen Sachverstand im Bereich KI hinzuzuziehen, zu verbessern und die Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsräte beim Einsatz von KI zu sichern und für mehr Rechtsklarheit bei den Betriebspartnern zu sorgen. (Siehe Gesetzesentwurf „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ vom 31.03.2021)

Im aktuellen AfA ABC beantwortet Sebastian Wurzberger, Datenschutzbeauftragter bei den AfA Rechtsanwälten, alle wichtigen Fragen zu diesem Thema: 

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