Kündigung wegen Tippfehler?

Kündigung wegen Tippfehler?
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Supermarkt-Kassiererin wegen eines Tippfehlers fristlos entlassen
(Nürnberger Nachrichten, 15. April 2013)

Immer häufiger kippen Gerichte Bagatellkündigungen. Doch einer Kassiererin soll nun ein Tippfehler den Arbeitsplatz kosten. Die junge Mutter und Halbtagskraft in einem Markt hatte für einen Kopfhörer im Wert von 9,90 € nur 0,99 € kassiert. Weil bargeldlos bezahlt wurde fiel es zunächst keinem auf. Ins Rollen kam die Sache, als die Verkäuferin selbst ihren Tippfehler einräumte. Zwei Wochen später erhielt sie die fristlose Kündigung.

Zusammen mit den Rechtsanwälten für Arbeitsrecht von AfA will die Kassiererin vor dem Arbeitsgericht um ihre Stelle kämpfen. Rechtsanwältin Nadja Häfner-Beil von der Kanzlei Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Bamberg erklärt, dass kleinere Vergehen nicht immer mit voller Härte bestraft werden können. Ein solcher erstmaliger Tippfehler, könne bei einer ansonsten sehr engagierten und gewissenhaften Mitarbeiterin, nicht gleich zur Kündigung führen.

Hier ist in jedem Einzelfall eine umfangreiche Interessenabwägung vorzunehmen. Schon deshalb sollten Kündigungen immer unverzüglich von einem Fachanwalt überprüft werden. Bleibt der Mitarbeiter untätig, so gilt auch eine völlig konstruierte Kündigung nach drei Wochen ab Erhalt als wirksam.

Marc-Oliver Schulze

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte

Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze unterstützt Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte deutschlandweit, u.a. bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen (auch in der Insolvenz), in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in der Einigungsstelle und bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.

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