Kontrollmechanismus hat versagt – NN-Interview mit Marc-Oliver Schulze
Ein Linienbusfahrer wird von der Erlanger Polizei aufgrund seiner unsicheren Fahrweise gestoppt. Der Alkoholtest ergibt einen Wert von 3,92 Promille. Wie konnte es dazu kommen?
- Sind die Erlanger Stadtwerke und das von ihnen beauftragte Subunternehmen ihrer Sorgfalts- und auch ihrer Fürsorgepflicht ausreichend nachgekommen?
- Welche Kontrollmaßnahmen gegenüber der Belegschaft sind seitens des Arbeitgebers grundsätzlich zulässig?
- Was kann ich als Arbeitgeber tun, wenn ein Mitarbeiter offensichtlich alkoholisiert zum Dienst erscheint?
Die Antworten auf diese und weitere Fragen klärt unser AfA-Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze im Interview mit den Nürnberger Nachrichten.
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