Ist mein Arbeitsplatz gefährlich?

Ist mein Arbeitsplatz gefährlich?
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Wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern sind, ist im Arbeitsschutzgesetz und diversen ergänzenden Arbeitsschutz-Vorschriften geregelt.

Eines haben aber alle Regelungen gemeinsam: Bevor der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit bestimmen kann, muss er zunächst die Gefahren ermitteln, die von dem jeweiligen Arbeitsplatz für seine Mitarbeiter ausgehen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist nicht erst nach einem Unfall oder bei körperlich auf den ersten Blick tatsächlich sehr gefährlichen Arbeiten durchzuführen. Vielmehr muss jeder Arbeitsplatz und jede Tätigkeit regelmäßig mit Blick auf die Belastungen, die von ihm ausgehen, beurteilt werden.

In der Praxis wird diese gesetzliche Verpflichtung von vielen Arbeitgebern immer noch stark vernachlässigt. Das daran aber kein Weg vorbeiführt und was eine Weigerung des Arbeitgebers für Folgen hat, stellt Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze klar. Veröffentlicht wurde der Beitrag in der Print-Ausgabe von http://www.beschaffung-aktuell.de/