Insolvenz – Was nun?

Insolvenz – Was nun?
© killerbayer - istockphoto.com

Wieder musste ein renommiertes Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen

Die katholische Verlagsgruppe Weltbild ist pleite. Mit der Insolvenz sind tausende Arbeitsplätze gefährdet. Die Insolvenz muss zwar nicht das Ende bedeuten, dennoch teilen viele Unternehmen in der Insolvenz das gleiche Schicksal: Die Stilllegung oder Zerschlagung. Nicht verschont bleiben auch immer wieder Großunternehmen wie die jüngere Vergangenheit gezeigt hat (z.B. Praktiker, Schlecker) und damit sicher geglaubte Arbeitsplätze.

Aber was bedeutet eine Insolvenz genau für die betroffenen Mitarbeiter?

Wissensdefizit – Unbehagen

Die Erfahrung zeigt, dass sich Mitarbeiter und auch Betriebsräte eines insolventen Unternehmens sehr schnell mit endgültigen Tatsachen abfinden. Ist die Stilllegung einmal proklamiert, stellt sich ein geradezu erlösendes Gefühl ein. Wie ist dieses Phänomen zu erklären?

Unwissenheit und Ungewissheit schüren Ängste und im Arbeitsverhältnis sind dies regelmäßig Existenzängste. Angstgefühle führen zu Unbehagen oder machen sogar krank.

Das bedeutet, dass eine klare Einschätzung der Situation und die damit einhergehende Planbarkeit der nächsten Schritte unweigerlich dazu führt, dass der Betroffene Angstgefühle ablegt und sich dadurch besser fühlt und zudem mit der richtigen Einschätzung der Situation auch in der Lage ist, die besseren Entscheidungen zu treffen.

Die Gemengelage

Die Ausgangssituation ist durch folgende Rahmenbedingungen gekennzeichnet:

Mein Arbeitgeber ist pleite, was bringt es einem nackten Mann in die Tasche zu greifen?

Arbeitsrecht ist schon anspruchsvoll, aber wer kennt sich im Insolvenzarbeitsrecht aus?

Was passiert mit meinen Ansprüchen (Urlaub, Überstunden etc.)? Bekomme ich meine geleistete Arbeit auch gezahlt? Was ist, wenn ich freigestellt werde? Und dann ist da auch noch meine betriebliche Altersversorgung, ist die dann auch futsch? Was ist mit meinem Arbeitsvertrag, wenn das Unternehmen vom Insolvenzverwalter verkauft wird?

Die Lösung

Dieser Beitrag allein kann und soll nicht alle möglichen Fragen beantworten. Solche Ratgeber gibt es im Internet in unübersichtlicher Anzahl und unterschiedlicher Qualität. Erfahrungsgemäß werfen solche Beiträge mehr Fragen auf als sie beantworten. Wie kann die Ohnmacht beseitigt werden? Der Lösungsansatz für das vorstehende Dilemma lautet: Spezialisierter Sachverstand.

Denn ein betroffener Mitarbeiter oder ein Betriebsrat wird die Fragen nicht beantworten können. Und welche Konsequenz Unwissenheit hat, wurde geschildert. Nur der Einsatz eines spezialisierten Arbeitsrechtlers kann die Unwissenheit beseitigen.

Er kann beispielsweise erklären, wann und warum die vom Arbeitgeber auf das Leben des Mitarbeiters abgeschlossene Direktversicherung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf diesen zu übertragen oder eine gewährte Versorgungszusage insolvenzgesichert ist – oder, ob die Unterzeichnung eines Dreiseitigen Vertrages zum Überwechseln in eine Transfergesellschaft sinnvoll ist.

Dem Betriebsrat wird er erläutern können, ob die vom Insolvenzverwalter angekündigten Maßnahmen tatsächlich notwendig sind und die aufgezeigten Rechtsfolgen zutreffen.

Fazit

Hier geht es nicht um Augenwischerei. Es soll nicht verschwiegen werden, dass die Möglichkeiten in der Insolvenz ebenso limitiert sind wie die Kündigungsfristen oder auch die Sozialplanvolumina sowie unter bestimmten Umständen sogar der Kündigungsschutz. Gestaltungsspielräume bestehen allerdings fast immer. Aber schon die Gewissheit, nicht übervorteilt worden zu sein, der Ohnmacht Herr zu werden, oder das Beste aus der Situation gemacht zu haben, hilft häufig weiter.