Geschäftsreisen privat verlängern? Das müssen Sie beachten!

Geschäftsreisen privat verlängern? Das müssen Sie beachten!
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Wer oft geschäftlich verreist hat dies bestimmt schon einmal mit ein paar Tagen Urlaub verbunden. Das ist je nach Reiseziel besonders verlockend und spart auch noch Geld. Bei der Reisekostenabrechnung ist jedoch Vorsicht geboten. 

Unser AfA Rechtsanwalt Christian Heinzelmann hat bei Spiegel online die rechtliche Lage genauer erläutert. 

Er rät Arbeitnehmern sich rechtzeitig vor der Dienstreise zu erkundigen, welche Kosten der Arbeitgeber trägt. Oftmals ist dies bereits im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt, so Rechtsanwalt Heinzelmann. 

Grundsätzlich übernimmt der Arbeitgeber betriebliche Kosten wie Seminargebühren oder Übernachtungskosten. Zusätzliche Kosten wie beispielweise die Begleitung eines Familienmitglieds müssen privat getragen werden. Den gesamten Artikel bei Spiegel online können Sie nachlesen unter https://www.spiegel.de/karriere/dienstreise-privat-verlaengern-das-muessen-sie-wissen-a-792118f0eb82-4450-bc48-ad3660951e23