Geplante Schließung des Philip Morris Werkes in Berlin – Massenentlassung droht

Geplante Schließung des Philip Morris Werkes in Berlin – Massenentlassung droht
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Wie unterschiedliche Medien übereinstimmend berichten, hat sich der Tabakkonzern Philip Morris entschieden, sein Werk in Berlin zu schließen. Mehr als 1000 Mitarbeiter müssen damit um ihre Arbeitsplätze bangen.

Der zuständige Manager führte zur Begründung aus, dass die Tabak-Industrie von „erheblicher Überkapazität“ geprägt sei. Nach Ansicht der zuständigen Gewerkschaft arbeitet das Werk in Berlin jedoch hoch profitabel.

950 betriebsbedingte Kündigungen

Dennoch sollen insgesamt 950 der 1050 Mitarbeiter in Berlin spätestens zum Jahresende ihre Arbeitsplätze verlieren, der Großteil voraussichtlich durch betriebsbedingte Kündigungen.

Um die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen, muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Für die betroffenen Mitarbeiter ist es daher wichtig, nach Eingang einer Kündigung möglichst schnell zu handeln.

Änderungen des Arbeitsortes: Versetzungen und Änderungskündigungen

Zudem sollen von den 100 verbleibenden 100 Mitarbeitern zukünftig ca. 25 in Dresden bzw. Gräfelfing (oberbayerischer Landkreis München) tätig werden. Ob dies einseitig durch Versetzung erfolgen kann, hängt von den Versetzungsmöglichkeiten und damit von den Arbeitsverträgen der betroffenen Mitarbeiter ab.

Eine Versetzung in die von Berlin ca. 200 bzw. 600 km entfernten Orte dürfte ohne Zustimmung des Mitarbeiters oft nicht möglich sein. Dann wären insoweit Änderungskündigungen durch den Arbeitgeber erforderlich. Da auch eine solche rechtlich eine Beendigungskündigung beinhaltet, muss auch hier die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehalten werden.

Teilbetriebsschließung

Da keine vollständige Betriebsschließung vorliegt – 75 Mitarbeiter verbleiben in Berlin und sollen dort auch weiterhin Tabak verarbeiten – kommt es ganz entscheidend auf die (richtige) Auswahl der Mitarbeiter an. Hierbei sind alle relevanten sozialen Kriterien (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung) zu berücksichtigen. Macht der Arbeitgeber hier einen Fehler, führt das zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung.

Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen

In Verbindung mit der Ankündigung des Konzerns, dass er Zigaretten zukünftig durch „rauchfreie Alternativen“ ersetzen will und damit neue Arbeitsplätze geschaffen werden sollen, wirkt diese Ankündigung von Massenentlassungen am Standort Berlin nicht nachvollziehbar.

Insbesondere bleibt unklar, warum in keiner Weise eine entsprechende Qualifizierung oder Umschulung der seit Jahren in Berlin tätigen Mitarbeiter angedacht wird. Hierzu ist der Arbeitgeber regelmäßig sogar verpflichtet. Es kann deshalb durchaus kritisch hinterfragt werden, ob Philipp Morris hier tatsächlich eine „faire und sozialverträgliche Lösung“ anstrebt.

Mitarbeiter mit Sonderkündigungsschutz

Insbesondere Mitarbeiter die Sonderkündigungsschutz genießen (Betriebsräte, Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschutz, Schwerbehinderte) und für damit vorab (behördliche) Zustimmungen für die Kündigungen einzuholen sind, haben gute Argumente, um eine solche zu verhindern bzw. gegen eine solche vorzugehen.

Fazit „Geplante Massenentlassung Philip Morris“

Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Expertise. Es kann durchaus hilfreich sein, bereits vor Ausspruch einer Kündigung das taktische Vorgehen zu besprechen. Gerne vereinbaren wir dazu einen Termin mit Ihnen!

Es gibt handfeste arbeitsrechtliche Argumente, um hier erfolgreich gegen eine Kündigung vorzugehen, entweder um den Arbeitsplatz zu erhalten oder aber um eine höhere Abfindung zu erzielen als der Sozialplan vorsehen wird.

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