Essen am Arbeitsplatz erlaubt?

Essen am Arbeitsplatz erlaubt?
© NIelsen Ramon - unsplash.com

Viele Arbeitnehmer essen und trinken am Arbeitsplatz. Der morgentliche Kaffee am Schreibtisch gehört bei den meisten Beschäftigten für einen gelungenen Start in den Tag mit dazu. Der Snack zwischendurch und der Kuchen am Nachmittag wird oftmals auch am Arbeitsplatz verzehrt.

Doch ist das eigentlich erlaubt oder müssen Arbeitnehmer mit Konsequenzen rechnen?

Welche Einschränkungen müssen Mitarbeiter mit Kundenkontakt akzeptieren?

Muss der Arbeitgeber Alternativen zur Verfügung stellen, wenn die Nahrungsaufnahme am Schreibtisch verboten ist?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen klärt unser AfA-Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze im Interview mit den Nürnberger Nachrichten.

Grundsätzlich ist das Kaffeetrinken und Essen am Arbeitsplatz erlaubt, sofern keine besonderen Gründe wie gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Bedenken dagegen sprechen. Arbeitgeber dürfen den Kaffeekonsum jedoch untersagen, etwa wenn hygienische Vorschriften betroffen sind oder das Risiko von Schäden durch verschüttete Flüssigkeiten besteht.

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