Erfolg vor dem Arbeitsgericht Nürnberg: Isabella Paape kann ihr Betriebsratsmandat wieder ausüben
Dass dieser Fall für Isabella Paape gegen Siemens Energy erfolgreich ausgehen würde, war aus unserer anwaltlichen Sicht von Anfang an klar. Dieses Vertrauen in die eigene rechtliche Einschätzung hat sich bestätigt.
Isabella Paape ist 61 Jahre alt und seit mehr als zehn Jahren engagierte Betriebsrätin bei Siemens Energy am Standort Erlangen. Im November 2025 wurde ihr fristlos gekündigt und zugleich ein Hausverbot erteilt – ausgerechnet kurz vor den Betriebsratswahlen.
Der Vorwurf des Arbeitgebers: Sie habe das „Ansehen des Arbeitgebers“ geschädigt, weil sie die Absage einer Informationsveranstaltung zur Betriebsrente, die zuvor von der Betriebsleitung untersagt worden war, nicht ordnungsgemäß kommuniziert habe.
Für AfA Rechtsanwälte war früh erkennbar, dass diese Maßnahmen nicht widerspruchslos hingenommen werden konnten. Deshalb wurde Isabella Paape in diesem Verfahren von Beginn an konsequent begleitet und ihre Rechte wurden mit Nachdruck verteidigt. Ein erster wichtiger Erfolg gelang bereits vor dem Arbeitsgericht Nürnberg: Trotz laufender Kündigungsschutzklage konnte durchgesetzt werden, dass Isabella Paape den Betrieb zu Wahlkampfzwecken wieder regelmäßig betreten durfte.
Dieser Erfolg war von zentraler Bedeutung. Denn dadurch konnte sie bei den Betriebsratswahlen antreten – und wurde mit einem eindrucksvollen Ergebnis erneut gewählt. Ihre Liste „Gemeinsam AKTIV!“ gewann einen zusätzlichen Sitz und erzielte einen Stimmenzuwachs von über 30 Prozent. Das war ein klares Signal der Belegschaft.
Trotz dieser erfolgreichen Wiederwahl konnte Isabella Paape ihr Betriebsratsmandat zunächst nicht ausüben, weil sie infolge der Kündigung weiterhin an der Wahrnehmung ihres Amtes gehindert war.
Nach einem ergebnislosen Gütetermin im Februar wurde das Verfahren konsequent weitergeführt. Nun steht fest: Im abschließenden Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Nürnberg konnten die Interessen von Isabella Paape erfolgreich durchgesetzt werden.
Damit ist der Weg frei, damit sie ihre Mitbestimmungsrechte im Betriebsrat wieder ausüben kann.
Dieser Erfolg geht weit über den Einzelfall hinaus. Durchgesetzt wurden nicht nur die Rechte einer einzelnen Betriebsrätin, sondern zugleich auch die Interessen zahlreicher Beschäftigter, deren Stimme und Vertretung im Betriebsrat gesichert werden konnten.
Besonders hervorzuheben ist dabei die Haltung von Isabella Paape selbst. Nach monatelangem Einsatz hat sie nicht aufgegeben. Im Mittelpunkt stand für sie nie ein finanzieller Ausgleich. Es ging um die Rückkehr an den Arbeitsplatz, um die Sicherung ihrer Existenz und um die Verteidigung demokratischer Mitbestimmung im Betrieb.
Der Ausgang dieses Verfahrens ist deshalb auch ein Erfolg für all jene Beschäftigten, die sie nun wieder im Betriebsrat vertreten wird.