Die Nebentätigkeit – Folgendes gibt es für ArbeitnehmerInnen zu beachten

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Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer üben neben ihrem Hauptberuf noch einen –teilweise sogar mehrere – Nebenjobs aus. Sei es, weil ein Hobby Geld abwirft oder weil man auf die weiteren Einkünfte angewiesen ist.

Nebentätigkeit meint dabei zunächst jede Tätigkeit (außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses), in der man die eigene Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Hierunter fallen also sowohl selbständige, unentgeltliche als auch ehrenamtliche Tätigkeiten.

Was müssen Sie als ArbeitnehmerInnen beachten, wenn Sie eine weitere Beschäftigung aufnehmen möchten?

In diesem Video erklärt Jonas Ziegler, Rechtsanwalt bei den AfA Rechtsanwälten, alle wichtigen Hintergründe zum Thema Nebentätigkeit.

Jonas Ziegler

Rechtsanwalt

Jonas Ziegler betreut bei AfA arbeitsrechtliche Mandate aus dem individual- und kollektivrechtlichen Bereich. Neben der Vertretung von Betriebsräten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren berät er diese auch bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, wenn nötig bis in die Einigungsstelle.

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