Corona Ruhetage = arbeitsfrei?

Im Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22.03.2021 ist festgehalten: Deshalb sollen der 01. April (Gründonnerstag), und der 03. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 01.04. bis 05.04. verbunden werden („erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Wenn das tatsächlich so umgesetzt … Corona Ruhetage = arbeitsfrei? weiterlesen