Besondere Rechte von Betriebsrats­mitgliedern – TEIL V: Versetzungs- und Tätigkeitsschutz

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Ihr seid Betriebsratsmitglieder und fragt Euch, welche Rechte Euch genau zustehen, damit Ihr Eure Aufgaben ordentlich wahrnehmen könnt?

In unserem ersten Teil der Videoreihe „Besondere Rechte von Betriebsratsmitgliedern“ geben wir einen Überblick über diesen Themenkomplex. Das Video dazu könnt Ihr Euch hier ansehen. Über die gerichtliche Durchsetzung erfahrt Ihr alle wichtigen Informationen im Teil II. Alles zum Benachteiligungsverbot erklären wir in Teil III. Alles zur bezahlten Freistellung, Entgeltgarantie und Schulungsansprüchen in Teil IV.

Ein findiger Arbeitgeber könnte grundsätzlich auf die Idee kommen, ein ihm unliebsames Betriebsratsmitglied in einen anderen Betrieb seines Unternehmens zu versetzen – denn das Betriebsratsmitglied würde so sein Mandat im alten Betrieb verlieren. Dass ein solcher Missbrauch des Direktionsrechts des Arbeitgebers nicht toleriert werden kann, liegt auf der Hand. Doch wie können sich Betroffene davor schützen? Diese und weitere Fragen klärt Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten im fünften Teil unserer Videoreihe.

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Marc-Oliver Schulze

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Datenschutzexperte und Partner

Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze unterstützt Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte deutschlandweit, u.a. bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen (auch in der Insolvenz), in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in der Einigungsstelle und bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.

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