Ausschlussfristen
Viele Arbeitgeber schreiben sie standardmäßig in ihre Verträge: sog. Ausschlussfristen. Möglicherweise finden Sie sie auch in Ihrem Arbeitsvertrag wieder.
Doch was bedeuten Ausschlussfristen? Und welche Wirksamkeitsvoraussetzungen müssen sie erfüllen? Alle Fragen rund um dieses Thema beantwortet Euch Bettina Kunst, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten in unserem aktuellen Video. Klicken Sie sich rein:
Transkript des Videos
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Regelung, welche besagt, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist ordnungsgemäß geltend gemacht werden.
Die vertragliche Vereinbarung einer solchen Ausschlussfrist ist grundsätzlich möglich. Auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können Ausschlussfristen zu finden sein, die für Sie gelten.
Betroffen sind alle denkbaren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wie etwa Ihr Anspruch auf Lohnzahlung.
Die Ausschlussfrist gibt Ihnen vor, wie viel Zeit Sie haben, um Ihren Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen. Die Frist beginnt, wenn der Anspruch fällig ist.
Wenn Sie also beispielsweise Ihren Lohn nicht zum üblichen Abrechnungszeitpunkt erhalten haben, können Sie ihn nur innerhalb der Ausschlussfrist von Ihrem Arbeitgeber fordern.
Oftmals gibt es auch noch eine zweite Ausschlussfrist. Sie wird relevant, wenn der Arbeitgeber Ihren Anspruch ablehnt oder sich gar nicht dazu äußert. Dann bleibt Ihnen aufgrund der zweiten Ausschlussfrist ebenfalls nur ein bestimmter Zeitraum, in dem Sie Ihren Arbeitgeber verklagen können.
Ausschlussfristen bringen also die Gefahr mit sich, dass Sie Ihren Anspruch verlieren, nur weil Sie nicht schnell genug gehandelt haben. Daher müssen Sie besonders aufmerksam sein, wenn in Ihrem Arbeitsverhältnis eine Ausschlussfrist gilt.
Zum Schutz aller Arbeitnehmer müssen die Ausschlussfristen jedoch gewissen Anforderungen genügen. Hierzu lassen sich beispielhaft einige Voraussetzungen nennen.
- Wichtig ist vor allem, dass die Ausschlussfrist sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber gilt. Hätten nur Sie die Frist zu beachten, wäre das eine unangemessene Benachteiligung.
- Ist die Ausschlussfrist vertraglich vereinbart, darf sie zudem nicht kürzer sein als 3 Monate. Kürzere Ausschlussfristen können sich aber in Tarifverträgen finden.
- Außerdem darf der Arbeitgeber nicht von Ihnen verlangen, dass Sie Ihre Ansprüche in einem förmlichen Schreiben geltend machen. Ausreichend ist vielmehr die Verwendung eines Fax oder einer E-Mail.
- Die Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche, auf die ein Arbeitnehmer überhaupt nicht verzichten darf. Das betrifft zum Beispiel den gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn.
Sofern die Ausschlussfrist in Ihrem Arbeitsvertrag diesen Mindestanforderungen nicht genügt, ist sie unwirksam. Sind Sie sich unsicher, lohnt es sich die Vertragsklausel überprüfen zu lassen.
Wenn die Ausschlussfrist in Ihrem Vertrag hingegen wirksam ist, ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche innerhalb der Frist geltend machen. Erklären Sie dabei ganz konkret, was Sie fordern und aus welchem Grund Sie dazu berechtigt sind.
Mit der nötigen Vorsicht müssen Ausschlussfristen somit keinen Nachteil für Sie bedeuten. Durch die schnelle Abwicklung von offenen Forderungen können sie sich sogar positiv auswirken.