Arbeitszeiterfassung durch Fingerprint – Datenschutzexperte Dr. Stefan Brink im Interview
Digitale Verfahren, die vor ein paar Jahren noch undenkbar schienen, sind heute Realität. Neben vielen positiven Aspekten und Erleichterungen, die damit einhergehen, ergeben sich aber auch Gefahren – gerade im Beschäftigungsverhältnis. Wir alle wissen: Technische Errungenschaften wecken Begehrlichkeiten.
Welche Systeme sind noch mit dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten vereinbar? Was darf der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang datenschutzrechtlich überhaupt? Kann er Mitarbeiter verpflichten, Ihre Arbeitszeit mittels Fingerabdruckscanner zu erfassen?
Dazu haben wir mit Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Baden-Württemberg, in unserem aktuellen AfA Update gesprochen:
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