Arbeitszeitausgleich – Arbeitsunfähigkeit während der Freistellung bei Überstundenabbau
Der Frühling ist da und mit ihm die kommende Urlaubssaison. Damit stellen sich für den Arbeitnehmer aber auch wichtige arbeitsrechtliche Fragen. Die bezahlte Freizeit des Arbeitnehmers ergibt sich meist aus einem Urlaubsanspruch. Daneben hat der Arbeitnehmer jedoch auch einen Anspruch auf einen Arbeitszeitausgleich oder anders gesagt: auf den Abbau von Überstunden.
Arbeitszeitausgleich, auch als Freizeitausgleich bezeichnet , ist eine arbeitsrechtliche Regelung, bei der geleistete Überstunden nicht ausbezahlt, sondern durch Freizeit ausgeglichen werden. Dabei wird die angesammelte Mehrarbeit zu einem späteren Zeitpunkt durch verkürzte Arbeitszeit oder freie Tage abgebaut.
Der wohl bedeutendste Unterschied zwischen diesen beiden Arten der bezahlten Freistellung zeigt sich daran, wie sich eine nachträglich eintretende Arbeitsunfähigkeit auf sie auswirkt.
Alle Fragen rund um das Thema Arbeitszeitausgleich beantwortet Ihnen Bettina Kunst, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten in unserem aktuellen Video.