Arbeitnehmer muss Lohn bei Insolvenz nicht zurückzahlen!

Arbeitnehmer muss Lohn bei Insolvenz nicht zurückzahlen!
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Der Fall der Firma Maintaldruck GmbH aus Kulmbach schlug Anfang des Jahres hohe Wellen. Der Insolvenzverwalter forderte von den Arbeitnehmern des insolventen Betriebes bereits ausgezahlten Lohn zurück.

Dies mit der Begründung, dass die Arbeitnehmer hätten wissen müssen, dass der Betrieb eigentlich pleite sei.

Nunmehr hat sich der Bundesgerichtshof eindeutig auf die Seite der Arbeitnehmer gestellt. Allein die Tatsache, dass ein Unternehmen mehreren Mitarbeitern Lohn und Gehalt schuldet, lasse für diese nicht erkennen, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Denn anders als beispielsweise Führungskräfte des Unternehmens haben die Arbeitnehmer im Regelfalle keinen Einblick in die finanzielle Lage des Unternehmens, die Bilanzen sind ihnen nicht bekannt. Der Arbeitnehmer habe keine Pflicht, sich über die finanzielle Situation seines Arbeitgebers zu informieren (siehe BGH v. 19.2.2009, IX ZR 62/08)

Marc-Oliver Schulze

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte

Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze unterstützt Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte deutschlandweit, u.a. bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen (auch in der Insolvenz), in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in der Einigungsstelle und bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.

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