Mobbing – Der Albtraum am Arbeitsplatz
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein seit Jahren diskutiertes Thema in der Öffentlichkeit, das mittlerweile zu einem ernst zu nehmenden Problem in der Arbeitswelt geworden ist. Nach Angabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Häufigkeit von Mobbingfällen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. In Deutschland gibt es ca. 1,5 Millionen Arbeitnehmer für die der tägliche Weg in die Arbeit zur Qual wird. Die Folgen sind gravierend und führen in einigen Fällen sogar zum Selbstmord.
Was ist Mobbing?
Der Begriff „Mobbing“ leitet sich aus dem englischen „to mob“ ab und bedeutet übersetzt „anpöbeln“. Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing als das „systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ (vgl. § 3 Abs. 3 AGG; BAG 15.01.1997, DB 1997, 1475). Mobbing kann demnach von Vorgesetzten – hier spricht man vom sog. „Bossing“ – aber auch von Mitarbeitern gleicher oder unterer Rangfolge ausgehen. Der Psychoterror durch hierarchisch höher gestellte Arbeitnehmer kommt in Deutschland in etwa 40 Prozent der Fälle vor, in weiteren zehn Prozent mobben Chef und Mitarbeiter gemeinsam einen Kollegen. Entgegen dieser Angaben gehen einige Experten sogar von einer Bossing-Quote von 70 Prozent aus.
Typische Mobbinghandlungen
Vereinzelte Differenzen mit Kollegen oder Kritik durch den Vorgesetzten fallen noch lange nicht unter Mobbing. Im Gegensatz zu kleinen Streitereien liegt beim Mobbing ein systematisches Handeln des Täters vor, das an einem bestimmten Ziel ausgerichtet ist und regelmäßig wiederholt wird. Folgende Mobbinghandlungen lassen sich häufig beobachten:
- Demütigungen
- Verbreitung falscher Tatsachen
- Ausgrenzung und Isolierung
- Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben
- Grundloses Herabwürdigen der Leistung
- Ständige Kritik an der Arbeit
- Soziale Isolation
- Rassistische Diskriminierungen
- Geschlechtsbedingte Beleidigungen
- Gewaltandrohung
- Sexuelle Anspielungen
Ursachen von Mobbing
Als mögliche Ursache werden neue Formen der Arbeitsorganisation vermutet, was dazu führt, dass die Erwartungen an den Arbeitnehmer immer weiter steigen: ein höheres Arbeitstempo, ständiger Zeitdruck und Hektik, sowie gestiegene Verantwortung. Hinzu kommen Personaleinsparungen und die anhaltende kritische Arbeitsmarktsituation. Dies setzt viele Angestellte unter enormen Druck. Ein Großteil der Mitarbeiter leidet unter der Angst, den gestiegenen Arbeitsbedingungen nicht gewachsen zu sein. Um diese Konfliktsituation zu bewältigen werden Abwehrmechanismen entwickelt, die sich in Mobbing äußern können, z.B. durch persönliche Angriffe, Intrigen und Schikanen, bis hin zum Psychoterror.
Was sind die Folgen?
Laut dem Mobbing-Report lassen sich meist folgende Anzeichen bei gemobbten Arbeitnehmern feststellen: Demotivation, starkes Misstrauen, Nervosität, sozialer Rückzug, innere Kündigung, Leistungs- und Denkblockaden, Selbstzweifel an den eigenen Fähigkeiten, Angstzustände und Konzentrationsschwächen. 43,9 % der Mobbing-Opfer erkranken, wovon fast die Hälfte länger als sechs Wochen nicht den Arbeitsplatz aufsuchen kann. Als mögliche Konsequenz folgt die Kündigung bzw. Versetzung durch den Arbeitgeber oder die Erwerbsunfähigkeit des Opfers.
Die Pflichten des Arbeitgebers
Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben hat der Arbeitgeber die Pflicht, das Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und Art. 2 GG) und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Er ist durch den verfassungsrechtlich gewährleisteten Persönlichkeitsschutz dazu verpflichtet, Informationen über das Personal vertraulich zu behandeln. Kritik am Verhalten des Arbeitnehmers ist diesem unter vier Augen mitzuteilen – und nicht in Anwesenheit von Kollegen. Des Weiteren hat er die Pflicht, das vom Arbeitnehmer berechtigt zur Arbeit mitgebrachte Eigentum vor Verlust und Beschädigung zu schützen. Zudem ist der Arbeitgeber an die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG gebunden, wonach niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen bzw. seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Anzuwendende Maßnahmen des Arbeitgebers
Sobald der Arbeitgeber von einem Mobbing-Fall erfährt muss er unverzüglich handeln. Denn ein Arbeitgeber kann auch dann als (Mit) Verantwortlicher herangezogen werden, wenn er es unterlässt die notwendigen Maßnahmen zur Unterbindung des Mobbings zu ergreifen. Demnach hat der Arbeitgeber sofort einzuschreiten und mobbende Mitarbeiter zu ermahnen, abzumahnen, zu versetzen oder sogar zu kündigen. Wenn er dieser gesetzlichen Schutzpflicht nicht nachkommt, darf das Opfer seine Arbeitsleistung einstellen. Außerdem können Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht und Schmerzensgeld verlangt werden.