AfA Update: Klimaschutz und Betriebsrat
Spätestens seit „Fridays für Future“ wird auf allen Ebenen darüber diskutiert, wie Klimapolitik heutzutage aussehen muss und wieviel jeder Einzelne für den Klimaschutz tun kann. Für die notwendige Kehrtwende spielt die Haltung der Wirtschaft eine große Rolle.
Immer häufiger wollen sich auch Betriebsräte aktiv für eine nachhaltige Unternehmensausrichtung einsetzen. Aber welche Einflussmöglichkeiten haben Betriebsräte im Bereich des Umweltschutzes überhaupt?
Immerhin gehört die Förderung des betrieblichen Umweltschutzes seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes zu den Aufgaben des Betriebsrats. Die derzeitigen Überwachungs- und Unterstützungspflichten bieten den Betriebsräten bereits aktuell einige Möglichkeiten, um auf mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit im Unternehmen hinzuwirken. Die Praxis zeigt jedoch, dass selbst davon bislang nur sehr spärlich Gebrauch gemacht wird.
Das mag auch daran liegen, dass die Mitbestimmung hier nur rudimentär im Gesetz ausgebildet ist. Es fehlt im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes weiterhin an durchgreifenden und effektiven Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Es erscheint geradezu absurd, dass hierfür die Argumentation der Behinderung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ins Feld geführt wird. Solche Konflikte müssen ausgehalten werden. Dass das klappt, zeigen auch die anderen zwingenden Mitbestimmungsrechte des § 87 Absatz 1 BetrVG. Die Wertigkeit des Umweltschutzes sollte zeitnah durch entsprechende gesetzliche Regelungen auch im Bereich des BetrVG deutlich gemacht werden.
Es sollte nicht vergessen werden, dass der Klima- und Umweltschutz eines der prägendsten Themen unseres politischen Diskurses darstellt. Es bleibt zu hoffen, dass sich die öffentliche Debatte hier zeitnah positiv auf die betriebliche Mitbestimmung auswirken wird.
In unserem aktuellen AfA Update möchten wir darüber informieren und diskutieren:
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