AfA ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

AfA ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht bietet jährlich zahlreiche Fortbildungen und Präsentationen an, bei denen sich Rechtsanwälte mit anderen Mitgliedern fachlich zu spezifischen Themen im Arbeitsrecht auszutauschen. Außerdem fördert die AG berufspolitische und wirtschaftliche Interessen. Die Anwälte der Kanzlei AfA Rechtsanwälte besuchen als Mitglieder der AG Arbeitsrecht regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen, Netzwerktreffen und weitere Tagungen.

Somit gehören auch alle AfA Anwälte zu den insgesamt knapp 4000 Mitgliedern der wohl größten und ältesten Gemeinschaft im Deutschen Anwaltverein.