AfA ABC: Fotos im Beschäftigungsverhältnis
Der Einsatz moderner Medien ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Im Arbeitsleben kommen dabei nicht selten Fotos von Beschäftigten zum Einsatz. Bei Mitarbeiterfotos handelt es sich datenschutzrechtlich um personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf die Beschäftigten als natürliche Personen zulassen.
Doch wann und wie können diese datenschutzrechtlich zulässig eingesetzt werden? Das und mehr erfahren Sie in unserem aktuellen AfA ABC von Sebastian Wurzberger, Datenschutzbeauftragter der AfA Rechtsanwälte.
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