6 Monate mit Mindestlohn – das erste Fazit
Die von den Arbeitgeberverbänden heraufbeschworene Arbeitsplatzvernichtung durch den Mindestlohn ist ausgeblieben. Im Gegenteil, der Arbeitsmarkt boomt, lediglich die Zahl der Minijobber ist zurückgegangen – wohl ein Resultat des Mindestlohns, vermutet das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Dafür profitiert in Bayern eine Million Beschäftigte von der allgemeinen Lohnuntergrenze, die vor einem halben Jahr in Kraft trat.
Geringverdiener klagen indes über Arbeitgeber, die mit Tricks und Schummeleien versuchen, die Vorschriften zu unterlaufen. Wartezeiten sind Arbeitszeiten, das gilt auch für Lkw- und Taxifahrer […].
Der Streit um die Erfassung der Arbeitszeit — im Grunde ohnehin eine Arbeitgeberpflicht — wird sich freilich fortsetzen […].
RA Marc-Oliver Schulze: …..glaubt, dass die Dokumentationspflicht sogar noch strenger gefasst werden müsste. Beispiel Taxerer: Bei den Fahrern, die nicht als „freie Mitarbeiter“ in die Gefahr der Scheinselbstständigkeit laufen, werden die Standzeiten wie selbstverständlich als Pausen des Fahrers behandelt. Da wird aus der eigentlichen Zwölf-Stunden-Schicht schnell mal ein normaler Acht-Stunden-Tag. „Das Mindestlohngesetz schreibt nur vor, dass Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, nicht aber die Pausen dokumentiert werden müssen, das eröffnet dem Missbrauch Tür und Tor.“
Textauszug aus „Hier die Rechnung, bitte sehr!“, Angela Giese, Nürnberger Nachrichten vom 30.6.2015. Den vollständigen Text lesen Sie auf der Seite der Nürnberger Nachrichten.