Gefälschter Arbeitszeitnachweis kann zur fristlosen Kündigung führen

Gefälschter Arbeitszeitnachweis kann zur fristlosen Kündigung führen
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Die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sind hoch. Insbesondere muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen, der jede weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb unzumutbar macht. Oftmals geht es um Fälle, in denen ein Arbeitnehmer durch Fehlverhalten das Vertrauen des Arbeitgebers missbraucht.

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Siegburg liegt ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung vor, wenn die Arbeitnehmerin bewusst den Nachweis über ihre Arbeitszeit fälscht.

Leistungsnachweis vorsätzlich falsch ausgefüllt

Im entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin seit mehr als fünf Jahren bei dem Arbeitgeber als Altenpflegerin angestellt. Sie wurde mehrfach abgemahnt, weil sie unter anderem eine Patientin nicht richtig versorgt und Vorgänge falsch dokumentiert hatte.

Im April 2019 gab die Arbeitnehmerin auf ihrem Leistungsnachweis an, sie sei nachts zu einer Patientin gefahren, um dieser eine Tablette zu geben. Tatsächlich hatte die Arbeitnehmerin lediglich mit der Patientin telefoniert. Deshalb kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos.

Die Arbeitnehmerin erhob dagegen Kündigungsschutzklage vor dem ArbG.

Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Gericht entschied, dass die fristlose Kündigung wirksam sei.

Im Verhalten der Arbeitnehmerin liege ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Die Arbeitnehmerin habe ihre Pflicht, die Arbeitszeit richtig zu dokumentieren, vorsätzlich verletzt. Für den Arbeitgeber sei es schwer, die korrekte Dokumentation zu überprüfen, weshalb er bei dieser Aufgabe auf die Arbeitnehmerin vertrauen müsse. Das Vertrauen des Arbeitgebers werde in schwerer Weise gebrochen, wenn ein Arbeitnehmer wissentlich falsche Angaben bei den Nachweisen über die geleistete Arbeitszeit mache. Zudem sei die Arbeitnehmerin schon mehrfach abgemahnt worden.

Fazit „Gefälschter Arbeitszeitnachweis kann Grund für fristlose Kündigung sein“

Wenn einem Arbeitnehmer die Dokumentation der Arbeitszeit übertragen wird, muss der Arbeitgeber auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen können. Wer dieses Vertrauen missbraucht und wissentlich falsche Angaben macht, schafft unter Umständen einen Grund für eine fristlose Kündigung. Dies hängt allerdings stark vom Einzelfall ab.

Nicht jeder Arbeitszeitbetrug berechtigt zur fristlosen Kündigung. In vielen Fällen ist allenfalls eine fristgerechte Kündigung, meistens sogar nur eine Abmahnung erlaubt. Im entschiedenen Fall wog wohl schwer, dass die Arbeitnehmerin schon mehrfach wegen anderer Täuschungen abgemahnt wurde und die Dokumentation der Arbeitszeit auf Vertrauen basierte. In jedem Fall muss im Einzelfall bei jeder Kündigung die Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil v. 07.08.2019, Az. 3 Ca 992/19