Aufhebungsvertrag Organmitglied

Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages hat das Organmitglied unterschiedlichste Aspekte zu beachten. Im Zentrum steht die Höhe der Abfindungszahlung, die sich regelmäßig nach der bis zum Ablauf der – meist befristeten Anstellungsverträge – fälligen Gesamtvergütung berechnet. Dabei sind neben den Festbezügen Regelungen zu Tantiemen, Aktienoptionen, Sachleistungen, Versicherungsbeiträgen und Provisionsanwartschaften zu treffen. Berücksichtigt werden muss gegebenenfalls auch eine Karenzentschädigung für ein nachträgliches Wettbewerbsverbot.

Neben den finanziellen Aspekten stellt sich die Frage der Freistellung. In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob bei Entzug der Organstellung überhaupt eine Verpflichtung für ehemalige Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder besteht, auch unterhalb der Organstellung tätig zu werden. Dieser Umstand muss im Einzelfall geprüft werden.

Weitere Regelungspunkte sind u.a.:

  • steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Abfindung
  • Outplacement
  • Abgeltungsklausel (Problematik z.B. § 93 Abs.  4 S. 3 Aktiengesetz).