Freinehmen, wenn das Kind krank ist – Interview

Freinehmen, wenn das Kind krank ist – Interview
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Ein krankes Kind ist besonders pflegebedürftig, doch kann man sich als Arbeitnehmer für die Betreuung freinehmen? Gibt es eine rechtliche Regelung? Inwieweit muss der Chef dafür Verständnis aufbringen? Welche Bedingungen müssen gegeben sein? Im heute.de Interview klärt unsere Kollegin Nadja Häfner-Beil auf.

Die wichtigste Information vorab: Ja, aus juristischer Sicht darf der Arbeitnehmer zuhause bleiben, wenn das Kind krank ist. Dabei gilt: Der Nachwuchs darf nicht älter als 12 Jahre sein und eine Betreuung angebracht. Ein jährliches Limit an Fehltagen aus eben diesem Grund gibt es übrigens nicht! Arbeitgeber, so zeigt die Praxis, machen trotz gesetzlicher Verankerung oft Probleme.

Wie es in diesem Zusammenhang außerdem um Lohn- und Gehaltsfortzahlungen, die freiberufliche Tätigkeit eines Elternteils und die Beteiligung der Krankenversicherung bestellt ist, lesen Sie im ganzen Interview auf heute.de.