Das Insolvenzverfahren als Neue Chance?

Das Insolvenzverfahren als Neue Chance?
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Der Insolvenzverwalter Dr. Sigfried Beck (Nürnberg) sieht die Insolvenz bei Schlott als neue Chance, ein im Grunde wettbewerbsfähiges Unternehmen neu aufzustellen. Doch wie viel Beitrag müssen die Mitarbeiter dazu leisten?

Nachdem die rund 1500 Mitarbeiter des Tiefdruckkonzerns bereits im vergangenen Jahr auf ihr halbes Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichtet haben, geht nun die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust um. Doch auch im Insolvenzverfahren ist nicht jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam. Vielmehr hat sich der Insolvenzverwalter ebenso an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, wie jeder andere Arbeitgeber. Die Mitarbeiter sollten daher eine Kündigung in jedem Fall unverzüglich juristisch durch einen Arbeitsrechtsexperten prüfen lassen, um die sehr kurze Frist für eine Klage (3 Wochen ab Zugang der Kündigung) nicht zu versäumen und ihre Rechte wahrnehmen zu können. Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bei einem Übernehmer des insolventen Betriebs können ebenso wie die Fortführung des Betriebs gegen eine Kündigung sprechen. Auch der zuständige Betriebsrat wird zunächst in umfangreichen Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bei geplanten Personalabbaumaßnahmen und der weiteren Entwicklung des Betriebs mitzureden haben. Gerade weil hier viele Punkt zu beachten sind, sollten Mitarbeiter nicht leichtfertig durch Verstreichen lassen der Klagefrist ihr langjähriges Arbeitsverhältnis aufgeben. Zuletzt sind die Mitarbeiter während einer Insolvenz oft verunsichert, weil Gerüchte über unbezahlte Freistellungen und Minderung des Arbeitslosengeldes kursieren. Auch hier ist eine kritische Prüfung notwendig, ob der Insolvenzverwalter die ergriffenen Maßnahmen rechtmäßig umsetzt oder er nicht vielmehr allein auf Kosten der Mitarbeiter das Unternehmen sanieren möchte.

Marc-Oliver Schulze

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte

Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze unterstützt Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte deutschlandweit, u.a. bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen (auch in der Insolvenz), in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in der Einigungsstelle und bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.

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