Schulungsanspruch Betriebsrat
Entfalten Sie das volle BR-Potenzial durch maßgeschneiderte Seminare

Als Betriebsratsmitglied tragen Sie eine entscheidende Verantwortung für die Vertretung der Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Um diese Aufgabe effektiv zu erfüllen, ist es essenziell, stets über aktuelles Fachwissen zu verfügen. Gezielte Schulungen ermöglichen es Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten umfassend zu kennen und in der Praxis souverän anzuwenden.
Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch!
Zu den Videos Teil II + III
Anforderungen an die Erforderlichkeit einer Schulungsteilnahme:
Klausurtagung:
Unser exklusives Angebot für Sie
Wir bieten ein umfangreiches Portfolio an Schulungen, die exakt auf die Bedürfnisse von Betriebsräten zugeschnitten sind:
- Grundlagenschulungen: Erwerben Sie essenzielles Basiswissen in Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz.
- Spezialschulungen: Vertiefen Sie Ihr Wissen in spezifischen Themenbereichen wie Arbeitszeitrecht oder Datenschutz, angepasst an die aktuellen Anforderungen Ihres Betriebs.
- Aktuelle Entwicklungen: Bleiben Sie stets informiert über die neuesten rechtlichen und politischen Veränderungen, die Ihre Arbeit beeinflussen. Zum Beispiel bei dem Thema KI.
Unsere beliebtesten Seminare
März, 2025
Inhouse-Seminare, Tagungen und Webinare
Wir verstehen, dass jeder Betrieb einzigartig ist. Daher bieten wir unsere Schulungen in verschiedenen Formaten an:
- Inhouse-Seminare: Unsere Experten kommen direkt zu Ihnen und schulen Ihr Gremium vor Ort, maßgeschneidert auf Ihre spezifischen Anforderungen.
- Zentrale Tagungen und Kongresse: Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Betriebsräten und profitieren Sie von einem breiten Themenspektrum.
- Online-Seminare: Lernen Sie ortsunabhängig und flexibel mit unseren interaktiven Webinaren.
„Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Februar 2024 verdeutlicht, dass Betriebsräte bei der Wahl des Schulungsformats einen gewissen Spielraum haben. In dem verhandelten Fall entschied das BAG, dass der Arbeitgeber die Kosten für ein Präsenzseminar übernehmen muss, selbst wenn ein kostengünstigeres Webinar mit identischem Inhalt angeboten wird. Das Gericht betonte, dass Präsenzseminare oft besser geeignet sind, Wissen nachhaltig zu vermitteln, insbesondere aufgrund der besseren Beteiligungsmöglichkeiten der Teilnehmer.“
Bettina Kunst, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei AfA

Warum Sie sich für AfA entscheiden sollten
Praxisorientierte Inhalte
Unsere Schulungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen direkt anwendbares Wissen für Ihren Betriebsratsalltag zu vermitteln.
Erfahrene Referenten
Profitieren Sie von der Expertise unserer Dozenten, die über langjährige Erfahrung in der Schulung von Betriebsräten verfügen.
Individuelle Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Schulung und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Die Zufriedenheit unserer Teilnehmer steht für uns an erster Stelle. Umfassender Service, kompetente Referenten und allerhöchste Schulungsqualität sind unser Standard. Das Feedback unserer Teilnehmer bestätigt uns. Die anschauliche Aufbereitung und verständliche Erklärung der meist komplizierten rechtlichen Sachverhalte wird durchwegs als sehr positiv empfunden.

Kostenübernahme und Freistellung durch Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, einschließlich Seminargebühren, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Zudem sind Betriebsratsmitglieder für die Dauer der Schulung unter Fortzahlung ihrer Vergütung von der Arbeit freizustellen.
- Beschlussfassung im Betriebsrat: Vor der Teilnahme an einer Schulung sollte der Betriebsrat einen formellen Beschluss fassen und diesen dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, sich auf die Abwesenheit des Mitarbeiters einzustellen.
- Berücksichtigung betrieblicher Notwendigkeiten: Bei der Planung der Schulungsteilnahme sind betriebliche Belange zu berücksichtigen. In Ausnahmefällen können dringende betriebliche Gründe einer Schulungsteilnahme entgegenstehen.