Rechtsgrundlagen der Schwerbehindertenvertretung (SGB IX)
Als Schwerbehindertenvertreter müssen Sie Ihre Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben genau kennen. Nur so können Sie Ihr Amt kompetent ausüben und die Interessen von besonders schützenswerten Personengruppen vertreten.
1. Behinderte, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Mitarbeiter
Begriffe und Definitionen
Feststellungskriterien für Grad der Behinderung
Verfahren beim Versorgungsamt
Gleichstellung
Rechtsmittel
2. Rechte schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Mitarbeiter
Schutz durch das AGG
Regelungen zur Arbeitszeit und Mehrarbeit
Urlaubsanspruch
Arbeitsplatzgestaltung
3. Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung
Wahlgrundsätze
Ehrenamt
Benachteiligungs-/Begünstigungsverbot
Kündigungsschutz
Versetzungsschutz
Entgeltschutz
Schulungsanspruch
Verschwiegenheitspflichten
4. Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Beteiligungsrechte gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat
Aufgaben der Konzern-, Gesamt-, Schwerbehindertenvertretung
Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt
5. Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX
Kündigungsarten und -gründe
Beteiligungs- und Anhörungsrechte Schwerbehindertenvertretung/Betriebsrat
6. Umsetzung der Interessenvertretung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen
Umgang mit Vorschlägen und Beschwerden schwerbehinderter Arbeitnehmer
Beschlussverfahren
Seminarablauf
Melden Sie sich bei uns! Per Telefon, Mail oder Kontaktformular
Gemeinsam besprechen wir Thema, Dauer und Ort der Schulung
Wir kümmern uns um alles weitere für ein erfolgreiches Seminar
„Schwerbehindertenvertretungen tragen eine besondere Verantwortung: Sie schützen die Rechte der Kolleginnen und Kollegen, die den stärksten Rückhalt brauchen. Wie genau, erfahren Sie in diesem Seminar.“
Larissa Scherer – Seminarmanagerin
Unsere Schulungsformate
Exklusiv für Ihr Gremium
Präsenz-Seminare – bei Ihnen, bei uns oder im Hotel
Maßgeschneiderte Schulung für Ihr Gremium
Persönlicher Austausch im geschützten Rahmen
Praxisnahe Inhalte mit direktem Bezug zu Ihrem Betrieb
Förderung von Teamgeist und gemeinsamer Lernkultur
Flexible Termin- und Themenabstimmung
Ideal für intensives Arbeiten im Team, Workshops & vertrauliche Themen
Individuelle Webinare – flexibel & ortsunabhängig
Bequeme Teilnahme vom Arbeitsplatz oder Homeoffice
Ideal für kurze, kompakte Lerneinheiten
Kein Reiseaufwand – Zeit- und kostensparend
Interaktive Online-Formate mit erfahrenen Referenten
Auf Wunsch mit Aufzeichnung zur späteren Wiederholung
Optimal für schnellen Wissenstransfer & zeitlich flexible Teilnahme
Warum Sie sich für AfA entscheiden sollten
Praxisorientierte Inhalte
Unsere Schulungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen direkt anwendbares Wissen für Ihren Betriebsratsalltag zu vermitteln.
Erfahrene Rechtsanwälte
Profitieren Sie von der Expertise unserer Dozenten, die über langjährige Erfahrung in der Schulung von Betriebsräten verfügen.
Individuelle Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Schulung und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Umfassende Betreuung
Auch nach dem Seminar steht Ihnen Ihr Referent der AfA Rechtsanwälte weiterhin für Tipps und Fragen zur Verfügung.
Gleicher Wissensstand
Sichern Sie sich einen einheitlichen Wissensstand für Ihr Gremium. Alle Betriebsräte besitzen danach identische Kenntnisse.
Kostenerparnis
Schulen Sie das gesamte Gremium. Dies spart Zeit und Kosten. Außerdem fördert es den Teamgeist und die Zusammengehörigkeit.
Unsere Referent:innen
Marc-Oliver Schulze
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Nadja Häfner-Beil
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Melanie Julia Maußner
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jan Ottmann
Rechtsanwalt
Evgeny Khazanov
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Britta Göppert
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Annika Pilz
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Bettina Kunst
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Christian Heinzelmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sabrina Bickel
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Viktor Kilinski
Rechtsanwalt
Ole Behder, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Michelle Martinovic
Rechtsanwältin
Nadja Kötter
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Waghma Kopp
Rechtsanwältin
Jonas Ziegler
Rechtsanwalt
Mira Ney
Rechtsanwältin
Alina Lippegaus
Rechtsanwältin
Ian Werum
Rechtsanwalt
Kevin Fischer
Rechtsanwalt
Anita Hashemi
Rechtsanwältin
Alina Arnold, LL.M.
Rechtsanwältin
Nils Sullivan
Rechtsanwalt
Philip Kohlmann
Rechtsanwalt
Ruben Zeman
Rechtsanwalt
Hans Gregor Nübel
Rechtsanwalt
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Die Zufriedenheit unserer Teilnehmer steht für uns an erster Stelle. Umfassender Service, kompetente Referenten und allerhöchste Schulungsqualität sind unser Standard. Das Feedback unserer Teilnehmer bestätigt uns. Die anschauliche Aufbereitung und verständliche Erklärung der meist komplizierten rechtlichen Sachverhalte wird durchwegs als sehr positiv empfunden.
Seminaranfrage
Sie haben weitere Fragen oder möchten direkt ein Seminar anfragen?
info@afa-seminare.de
+49 911 / 37 66 77 78
Informationen zum Schulungsanspruch
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung für erforderliche Schulungen.
Alle anfallenden Kosten, einschließlich Seminargebühren sowie Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, trägt Ihr Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann Einwände erheben, wenn betriebliche Notwendigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt wurden oder die Erforderlichkeit der Schulung infrage steht. In solchen Fällen beraten Sie unsere AfA Rechtsanwälte und können Sie bei der Durchsetzung Ihres Schulungsanspruchs unterstützen.
Gibt es eine Begrenzung der Schulungstage pro Jahr?
Das Gesetz sieht keine spezifische Begrenzung vor. Entscheidend ist die Erforderlichkeit der Schulung für die Betriebsratsarbeit.
Was passiert bei Streitigkeiten über den Schulungsanspruch?
Bei Uneinigkeiten stehen Ihnen unsere AfA Rechtsanwälte jederzeit vermittelnd zur Seite.
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Nicht nur der Betriebsrat muss umfassend mit seinen Rechten und Aufgaben vertraut sein – gleiches gilt auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie die Schwerbehindertenvertretung (SBV). Auch hier sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Nur wer mit diesen vertraut ist, kann im Wohle der Belegschaft handeln.
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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die JAV vertritt die Interessen jugendlicher Arbeitnehmer und Auszubildender im Betrieb – mit eigenen Rechten, klaren Aufgaben und einer engen Anbindung an den Betriebsrat. In diesem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Grundlagen, die aktuellen Wahlvorschriften sowie die wichtigsten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der JAV kennen, um junge Kolleginnen und Kollegen wirksam zu unterstützen.