BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte bei Kündigungen in Kleinbetrieben

BAG-Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte bei Kündigungen in Kleinbetrieben
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  • Leiharbeiter zählen bei Betriebsgröße wie Festangestellte.
  • Oberstes Gericht kippt Urteile vorheriger Instanzen.
  • Mandant der Kanzlei AfA Rechtsanwälte setzt sich durch.

Nürnberg / Erfurt, 25.01.13 – Arbeitnehmer erhalten mehr Rechte bei Kündigungen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 24.01.2013 entschieden, dass bei einer Kündigung die Anzahl der Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen ist. Damit kippte das Gericht die bisherige Rechtsprechung. Demnach gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Angestellten, wenn die Gesamtbelegschaft inklusive der Leiharbeitnehmer die Mitarbeiterzahl von zehn übersteigt. Das durch die AfA Rechtsanwälte erwirkte Urteil stärkt die Rechte von Festangestellten in kleineren Unternehmen.

„Arbeitgeber haben jetzt keine Möglichkeit mehr, durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern den Kündigungsschutz auszuhebeln“, erklärt Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei AfA Rechtsanwälte aus Nürnberg. „Das lange Warten hat sich gelohnt, endlich besteht Rechtssicherheit für unseren Mandanten“, ergänzt Schulze.

In dem konkreten Fall hatte ein fest angestellter Hilfsarbeiter eines Obst- und Gemüsehändlers geklagt. Ihm wurde ohne Angabe von Gründen gekündigt, obwohl sein Arbeitgeber samt Leiharbeitnehmern mehr als zehn Personen beschäftigte. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Nürnberg hatten zunächst zu Gunsten des Arbeitgebers entschieden. Obwohl keine Revision zugelassen war, sah die Kanzlei AfA Rechtsanwälte jedoch eine grundsätzliche Bedeutung in dieser Frage und trug mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde den Fall vor das BAG nach Erfurt.

Wenn die Summe aller Mitarbeiter durch die Zurechnung der Leiharbeitnehmer über zehn liegt, gilt der Kündigungsschutz nach dem Urteil ab sofort auch bei zehn oder weniger Festangestellten. „Festangestellte können in diesen Fällen nicht mehr grundlos wie bisher entlassen werden“, betont Schulze. „Das Urteil stärkt damit die Rechte vieler Arbeitnehmer in Kleinbetrieben.“

Der Mandant der AfA Rechtsanwälte wurde bereits aufgefordert, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Marc-Oliver Schulze

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte

Rechtsanwalt Marc-Oliver Schulze unterstützt Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte deutschlandweit, u.a. bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen (auch in der Insolvenz), in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in der Einigungsstelle und bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.

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