Bachelor of Laws in der Praxis: Aufgaben und Einsatzgebiete

Bachelor of Laws in der Praxis: Aufgaben und Einsatzgebiete
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Die Umsetzung der Bologna Reform in Deutschland führte dazu, dass mittlerweile rund 87 Prozent der Studiengänge der deutschen Hochschulen auf das Bachelor-Master-System umgestellt wurden. Der juristische Studiengang mit dem Abschluss „Bachelor of Laws“ ist einer davon.

Inzwischen hat sich dieser Abschluss so stark etabliert, dass dieser nicht mehr nur mit einer bestimmten Studienrichtung erlangt werden kann, sondern viele verschiedene Studiengänge dazu verhelfen. In Anbetracht dessen ist es nun an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen und die Möglichkeiten mit diesem Abschluss in der Praxis aufzuzeigen.

Allgemeines

Bachelor of Laws (LL.B., Legum Baccalaureus) ist ein akademischer Hochschulabschluss, der durch ein Studium in Rechtswissenschaften erworben werden kann. In der Regel ist dieser Bachelor-Studiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs bis acht Semestern konzipiert.
Nach erfolgreicher Beendigung der Studienrichtung erhält der Studierende den entsprechenden Titel „Bachelor of Laws, LL.B.“ und hat weiterhin die Möglichkeit, seine bisher erlangten Kenntnisse durch ein aufbauendes Master of Laws (LL.M.) Studium zu erweitern und anschließend zu promovieren. Die Regelstudienzeit für einen Master Studiengang beträgt weitere vier Semester.

LL.B. Studiengänge

LL.B. Studiengänge wie z.B. „Recht-Ius“ vermittelt den Studierenden nicht nur die klassischen Rechtsgebiete wie „Öffentliches, Straf- und Zivilrecht, sondern auch die Grundlagen juristischen Denkens, die durch Module wie „Grundlagen der Rechtswissenschaft, wissenschaftliches Arbeiten und soziale Kompetenzen“ erlangt werden.

Des Weiteren sind viele der angebotenen LL.B. Studiengänge so konzipiert, dass sie neben dem hauptsächlich rechtswissenschaftlichen Anteil auch andere Inhalte, wie beispielsweise wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen vermitteln. Der Vorteil daran ist, dass Probleme sowohl von juristischer als auch betriebswirtschaftlicher Seite gesehen und gelöst werden können. In der Zwischenzeit gibt es eine Auswahl an unterschiedlichen Spezialgebieten. Im Folgenden einige Beispiele der LL.B. Studiengänge:

  • Recht-IUS
  • Wirtschaftsrecht – Internationales Wirtschaftsrecht
  • Arbeitsrecht – Organisation und Personalmanagement
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Informationsrecht
  • Law in Context – Recht mit seinen internationalen Bezügen zu Technik, Politik und Wirtschaft
  • Recht im Unternehmen
  • Business and Law
  • IT-Recht und das Recht des geistigen Eigentums
  • Wirtschaft, Gesellschaft, Recht – Good Governance

Berufsaussichten

Der Abschluss „Bachelor of Laws“ bietet Absolventen durch die unterschiedliche Schwerpunktsetzung ein breites Spektrum an Arbeitsmöglichkeiten, die über die „klassischen“ juristischen Berufsfelder wie z.B. Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter hinaus gehen.

Dies bedeutet, dass sich Absolventen auf solche juristischen Angebote bewerben können, die nicht ausschließlich an Volljuristen adressiert sind, z.B. in der Wirtschaft (rechtliche Beratung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden), in der öffentlichen Verwaltung, im Bereich der Insolvenzverwaltung, in Verbänden und Vereinigungen, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, Banken (z.B. Kreditbearbeitung), Versicherungen (z.B. Regulierung von Schadensfällen) und Unternehmensberatungen (z.B. Betreuung von Privatkunden in rechtlichen Fragen).
Weiterhin sind die im Studium erlangten Kompetenzen beispielsweise im Journalismus oder in der Politikberatung sehr gefragt. IT-Recht spezialisierte Juristen haben auch die Möglichkeit in der IT und Medienbranche tätig zu werden.

Fazit

Rechtskenntnisse sind heutzutage in vielen Berufszweigen gefragt. Der akademische Titel Bachelor of Laws ist ein international anerkannter Abschluss, der praxisbezogen ist und einen schnellen Berufseinstieg ermöglicht. Der Abschluss ermöglicht es den Absolventen neben dem juristischen Fachwissen auch die Kenntnisse des jeweiligen „nicht-juristischen“ Schwerpunkts im Alltag unter Beweis zu stellen.