Britta Göppert
Geringeres Einkommen aufgrund von COVID-19 wird auf Antrag das Elterngeld nicht mehr negativ beeinflussen
Kurzfristige Änderungen beim Elterngeld angekündigt: Kurzarbeit soll das Elterngeld nicht mehr negativ beeinflussen
Neueinstellung in mehreren Betrieben erfordert Zustimmung aller Betriebsräte