Mutterschaftsgeld

Finanzielle Sicherheit in der Schwangerschaft

Marc-Oliver Schulze
Marc-Oliver Schulze
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte
11.08.2025
3 min

Das Wichtigste in Kürze

Das Mutterschaftsgeld stellt eine finanzielle Leistung für berufstätige Frauen dar, die die gesetzlichen Schutzphasen rund um die Geburt abdeckt und verhindert, dass während dieser arbeitsfreien Zeit Einkommensverluste entstehen. Gezahlt wird es gemeinschaftlich von der gesetzlicher Krankenkasse und dem Arbeitgeber und steht ausschließlich Arbeitnehmerinnen mit bestehendem Arbeitsverhältnis und gesetzlicher Versicherung zu. Bemessungsgrundlage ist das letzte Netto, sodass das Einkommen lückenlos erhalten bleibt.

Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung für schwangere Arbeitnehmerinnen, die während der gesetzlichen Mutterschutzfristen nicht arbeiten dürfen. Es soll sicherstellen, dass Ihnen keine Einkommensverluste entstehen, wenn Sie wegen Schwangerschaft und Geburt nicht arbeiten können. Wer hat Anspruch, wie hoch ist das Mutterschaftsgeld und wie beantragt man es? In diesem Beitrag finden Sie alle Antworten auf Ihre rechtlichen Fragen kompakt zusammengefasst.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die Schwangeren während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) gezahlt wird. Es soll Einkommensausfälle verhindern, wenn Sie in dieser Zeit nicht arbeiten dürfen oder können.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Frauen, die:

  • in einem Arbeitsverhältnis stehen
  • gesetzlich krankenversichert sind
  • während der Mutterschutzfrist nicht arbeiten dürfen

Auch bei einer Kündigung während der Schwangerschaft kann Anspruch bestehen, ebenso wenn das Arbeitsverhältnis nach Beginn der Schutzfrist begonnen hat. Selbstständige Frauen, die privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld. Sie müssen sich bei ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen sie aufgrund ihres Versicherungsvertrages erhalten. 

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 € pro Kalendertag. Verdienen Sie mehr, gleicht der Arbeitgeber die Differenz zum durchschnittlichen Nettoentgelt aus. So erhalten Sie in der Regel während der Mutterschutzfrist Ihr gewohntes Nettoeinkommen – ohne finanzielle Einbußen.

Wichtig:

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

Wie wird Mutterschaftsgeld beantragt?

Sie benötigen:

  • eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (z. B. vom Frauenarzt)
  • eine Arbeitgeberbescheinigung über das Arbeitsverhältnis und Ihr Einkommen

Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Je früher Sie das erledigen, desto reibungsloser verläuft die Auszahlung.

Checkliste

Voraussetzungen prüfen – Arbeitsverhältnis und gesetzliche Krankenversicherung müssen bestehen.
Bescheinigung einholen – Ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin besorgen.
Antrag stellen – Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen – möglichst frühzeitig.
Arbeitgeber informieren – Arbeitgeber muss zusätzlich eine Lohnbescheinigung ausstellen.
Zahlungen prüfen – Höhe des Mutterschaftsgeldes und Zuschusses durch den Arbeitgeber kontrollieren.

Was zahlt der Arbeitgeber dazu?

Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn der Nettolohn über 13 € täglich liegt. Dieser Zuschuss gleicht die Differenz aus, sodass Sie während der Schutzfrist keinen Verdienstausfall haben. Auch hier gelten klare gesetzliche Vorgaben.

“Wenn Arbeitgeber oder Kasse das Mutterschaftsgeld verzögern, hilft oft nur eins: Juristisch konsequent vorgehen.”

Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei AfA

Mutterschaftsgeld bei Minijob & Arbeitslosigkeit

Minijobberinnen

  • Sind sie selbst gesetzlich krankenversichert, zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld (bis zu 13 € pro Tag, maximal 390 € im Monat).
  • Sind sie privat oder familienversichert (z. B. über den Ehepartner), zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung (ehemals Bundesversicherungsamt) auf Antrag einmalig maximal 210 €. Voraussetzung ist jeweils ein fortbestehendes Minijob-Arbeitsverhältnis oder eine zulässige Beendigung während der Schutzfrist.
  • Zusätzlich kann ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss bestehen, wenn das durchschnittliche Nettoentgelt über dem Mutterschaftsgeldbetrag liegt.

Arbeitslose Frauen können Mutterschaftsgeld erhalten, wenn sie zuvor gearbeitet haben – hier greift oft eine Ersatzleistung. Lassen Sie sich individuell beraten, da diese Fälle komplex sein können.

Anwaltliche Unterstützung einholen

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema „Mutterschaftsgeld“ zur Seite. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind zwei unterschiedliche Leistungen, mit jeweils eigenen Voraussetzungen, Zeiträumen und Zuständigkeiten:

MutterschaftsgeldElterngeld
Wird während der Mutterschutzfrist gezahlt (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt).

Anspruch besteht nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen mit Arbeitsverhältnis.

Gezahlt von der Krankenkasse, ergänzt durch Arbeitgeber-Zuschuss.
Beginnt nach dem Mutterschutzzeitraum.
Ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens.

Gezahlt vom staatlichen Elterngeldstellen der Länder.

Auch Selbstständige, Geringverdiener oder Hausfrauen/-männer können Anspruch haben.

Mutterschaftsgeld wird während des Mutterschutzes gezahlt und ersetzt in der Regel das volle Netto-Gehalt. Elterngeld schließt sich danach an und dient der längerfristigen Einkommensabsicherung während der Elternzeit – allerdings in reduzierter Höhe.

Achtung:

Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes wird auf das Elterngeld angerechnet, wodurch die Auszahlung für die ersten Lebenswochen des Kindes entfällt.

Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld