BEM: Nachteile für Arbeitnehmer?

Keine Angst vor dem betrieblichen Eingliederungsmanagement

Marc-Oliver Schulze
Marc-Oliver Schulze
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte
26.06.2025
4 min

Das Wichtigste in Kürze

Für Arbeitnehmer kann das BEM-Gespräch mit Nachteilen verbunden sein, insbesondere wenn ein Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber fehlt. Die Sorge, dass persönliche oder gesundheitliche Informationen gegen sie verwendet werden könnten, führt häufig zu Zurückhaltung. Auch die eingeschränkte Einflussnahme auf vorgeschlagene Maßnahmen sowie die Angst vor negativen Folgen bei der Ablehnung bestimmter Angebote können als belastend empfunden werden. Deshalb ist es umso wichtiger, seine Rechte zu kennen.

Wenn Arbeitnehmer längere Zeit arbeitsunfähig waren, ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – oft der nächste Schritt zurück in den Job. Auf den ersten Blick klingt das nach einer guten Sache: gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Lösung finden, um wieder gesund arbeiten zu können. Doch so positiv das Verfahren gedacht ist, so wichtig ist es, auch die möglichen Nachteile für die betroffene Person zu kennen.

Was steckt hinter dem BEM?

Das BEM ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt und richtet sich an Beschäftigte, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausgefallen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein solches Verfahren anzubieten – die Teilnahme bleibt jedoch freiwillig.

Ziel ist es, im Dialog mit dem Arbeitnehmer herauszufinden, wie sich zukünftige Ausfälle vermeiden lassen und ob konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen erforderlich sind. Oft sind daran auch der Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung beteiligt.

Warum manche Beschäftigte dem BEM kritisch gegenüberstehen

Trotz seiner Schutzfunktion gibt es immer wieder Unsicherheit – und auch Skepsis. Denn nicht jede Wiedereingliederung verläuft im Sinne der Betroffenen. Diese Punkte werden von Arbeitnehmern in der Praxis häufig als problematisch empfunden:

Gespräche unter Druck

Viele empfinden es als unangenehm, im Rahmen des Verfahrens über persönliche gesundheitliche Einschränkungen sprechen zu müssen – insbesondere dann, wenn die Ursache psychischer Natur ist. Das Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen, kann zusätzlichen Druck erzeugen.

Sorge vor strategischer Kündigungsvorbereitung

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Befürchtung, der Arbeitgeber könne das Verfahren vor allem nutzen, um sich rechtlich für eine krankheitsbedingte Kündigung abzusichern. Denn ohne dokumentierten Versuch eines BEMs ist eine solche Kündigung vor Gericht schwer durchzusetzen.

Intransparente Kommunikation

Nicht immer wird das Verfahren klar erklärt. Manche Beschäftigte wissen gar nicht, dass sie das Gespräch ablehnen dürfen – oder wie sie sich vorbereiten können. Das erzeugt Unsicherheit und Misstrauen.

Umgang mit sensiblen Informationen

Da oft Gesundheitsdaten zur Sprache kommen, besteht ein erhöhtes Risiko für Datenschutzverletzungen. Werden Informationen intern weitergegeben oder ohne Einwilligung dokumentiert, stellt das nicht nur ein rechtliches Problem dar – es kann auch das Vertrauen in das Verfahren beschädigen.

Soziale Auswirkungen im Kollegenkreis

Wer am BEM teilnimmt, macht damit sichtbar, dass er oder sie gesundheitlich eingeschränkt war. In manchen Teams kann dies ungewollt zu Stigmatisierung oder abfälligen Kommentaren führen – gerade bei häufigen Ausfällen.

Wie Betroffene sich absichern können

Das A und O ist es, auf das Gespräch gut vorbereitet zu sein:

  • Es ist hilfreich, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen – etwa durch einen Fachanwalt, die Gewerkschaft oder den Betriebsrat.
  • Du darfst eine Vertrauensperson mitbringen – das stärkt die Position im Gespräch.
  • Frag aktiv nach, was dokumentiert wird und wer Zugriff auf die Informationen hat.
  • Du bist nicht verpflichtet, Details zu deiner Diagnose preiszugeben. Es reicht, über arbeitsbezogene Einschränkungen zu sprechen.

Checkliste: Was Sie vor dem BEM-Gespräch klären sollten

Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?
Nein – das BEM ist freiwillig. Sie dürfen das Gespräch ablehnen, ohne direkte rechtliche Nachteile. Prüfen Sie dennoch, ob es strategisch sinnvoll sein kann, teilzunehmen.
Wer darf beim Gespräch dabei sein?
Sie haben das Recht, eine Vertrauensperson mitzubringen – z. B. ein Betriebsratsmitglied, eine Kollegin oder einen Anwalt. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig darüber.
Welche Informationen müssen offengelegt werden – und welche nicht?
Sie sind nicht verpflichtet, medizinische Details offenzulegen. Geben Sie nur so viele Informationen preis, wie Sie für sinnvoll halten. Achten Sie auf Vertraulichkeit.
Wird das Gespräch dokumentiert – und erhalte ich eine Kopie?
Verlangen Sie, dass ein Protokoll geführt wird – und bestehen Sie darauf, eine Kopie zu erhalten. Das kann bei späteren Auseinandersetzungen wichtig sein.
Was sind meine Ziele im Gespräch?
Möchten Sie konkret auf eine Wiedereingliederung hinarbeiten, den Arbeitsplatz sichern oder sich über mögliche Änderungen informieren? Überlegen Sie vorab, welche Lösung für Sie tragfähig wäre.

Zwischen Unterstützung und strategischer Nutzung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement kann helfen, die Rückkehr in den Job nachhaltig zu gestalten – keine Frage. Doch es ist ebenso ein Instrument, das Arbeitgeber strategisch einsetzen können. Wer über seine Rechte informiert ist und das Verfahren kritisch begleitet, kann möglichen Nachteilen vorbeugen und den eigentlichen Nutzen des BEM für sich in Anspruch nehmen.