Auflösungsvertrag: Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Wichtigste zum Auflösungsvertrag in Kürze
- Grundsätzlich: Ein Auflösungsvertrag (besser bekannt als Aufhebungsvertrag) hat eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge. Im Gegensatz zur Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht einseitig beendet, sondern beide Parteien verständigen sich auf die Beendigung
- Wichtig: Bei einem Auflösungsvertrag können Abfindungen, der Umgang mit Urlaubsansprüchen und weitere zu regelnde Punkte vereinbart werden. Es empfiehlt sich, sich vor der Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen
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Was ist ein Auflösungsvertrag?
Ein Auflösungsvertrag, in der Regel Aufhebungsvertrag genannt, ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig erklärt wird, bedarf der Auflösungsvertrag der Zustimmung beider Parteien.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist ein Auflösungsvertrag?
- 2 Gründe für einen Auflösungsvertrag
- 3 Inhalt eines Auflösungsvertrag
- 4 Was ist bei einem Auflösungsvertrag zu beachten?
- 5 Häufige gestellte Fragen zum Thema „Auflösungsvertrag“
- 5.1 Was ist der Unterschied zwischen Auflösungsvertrag und Aufhebungsvertrag?
- 5.2 Was ist der Unterschied zwischen einem Auflösungsvertrag und einer Kündigung?
- 5.3 Muss ein Auflösungsvertrag unbedingt schriftlich geschlossen werden?
- 5.4 Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Inhalte für einen Auflösungsvertrag?
- 5.5 Welche Auswirkungen hat ein Auflösungsvertrag auf meine Sozialversicherung?
- 6 Abfindungsrechner
Gründe für einen Auflösungsvertrag
Die Gründe für den Abschluss eines Auflösungsvertrags sind vielfältig und können sowohl betriebliche als auch persönliche Gründe umfassen. Gründe können zum Beispiel sein:
- Umorganisation im Unternehmen: Stellenabbau, Umstrukturierungen oder Verlagerungen von Aufgaben können zu einem Wegfall des Arbeitsplatzes führen. Aber Achtung: in solchen Fällen kann es oftmals vorteilhaft sein, eine Kündigung entgegenzunehmen. Betriebsbedingte Kündigungen sind oftmals unwirksam und können gerichtlich überprüft werden. In betriebsbedingten Fällen sollte auf keinen Fall vorschnell ein Auflösungsvertrag unterzeichnet werden!
- Unvereinbarkeit: Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit einigen können, kann eine Beendigung durch Auflösungsvertrag eine Lösung sein.
Inhalt eines Auflösungsvertrag
Ein Auflösungsvertrag enthält in der Regel folgende Punkte:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Hier wird das genaue Datum festgelegt, zu dem das Arbeitsverhältnis endet.
- Abfindung: Oft wird eine Abfindung vereinbart, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Bei der Berechnung spielen in der Regel die Betriebszugehörigkeit sowie das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen eine Rolle. Es wird dann ein sog. Faktor frei verhandelt, der im Ergebnis für die Höhe der Abfindungssumme ausschlaggebend ist.
- Freistellung: Oft wird eine bezahlte Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses verhandelt und sodann vertraglich vereinbart.
- Umgang mit Urlaubsansprüchen: Es wird geregelt, ob eventueller Resturlaub in Natur genommen oder ausbezahlt wird.
- Vermögenswirksame Leistungen: Die Auszahlung oder Übertragung von vermögenswirksamen Leistungen wird geregelt.
- Konkurrenzklauseln: Mögliche Wettbewerbsverbote können vereinbart werden.
- Stillschweigen: Eine Stillschweigeklausel kann explizit vereinbart werden, um vertrauliche Informationen zu schützen. Aber Achtung: Die Verschwiegenheitspflicht gilt allerdings auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
Was ist bei einem Auflösungsvertrag zu beachten?
- Beratung durch einen Rechtsanwalt: Es empfiehlt sich, sich vor Unterzeichnung eines Auflösungsvertrags von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
- Einhalten der Kündigungsfrist: Auch bei einem Auflösungsvertrag sollte zumindest die einschlägige Kündigungsfrist eingehalten werden.
- Abfindung: Die Höhe der Abfindung hängt ganz stark von einer guten Verhandlungstaktik ab. Fast immer kann mehr rausgeholt werden als die Summe, die der Arbeitgeber ggf. von sich aus anbietet.
- Sozialversicherungsrechtliche Folgen: Die Auswirkungen auf die sozialversicherungsrelevante Punkte sind zu beachten.
- Steuerliche Aspekte: Die steuerlichen Konsequenzen einer Abfindung sind zu berücksichtigen.
Häufige gestellte Fragen zum Thema „Auflösungsvertrag“
Was ist der Unterschied zwischen Auflösungsvertrag und Aufhebungsvertrag?
Es gibt keinen Unterschied, beides meint das selbe: Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Begriff „Aufhebungsvertrag“ ist aber wesentlich geläufiger und letztendlich auch die korrekte arbeitsrechtliche Bezeichnung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Auflösungsvertrag und einer Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag wird von beiden Parteien einvernehmlich unterschrieben, während eine Kündigung einseitig erklärt wird.
Muss ein Auflösungsvertrag unbedingt schriftlich geschlossen werden?
Ja, ein Auflösungsvertrag ist immer schriftlich zu schließen.
Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Inhalte für einen Auflösungsvertrag?
Nein, es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte. Allerdings sollten alle wesentlichen Punkte wie Beendigungsdatum, Abfindung, Umgang mit Urlaubsansprüchen etc. schriftlich festgehalten werden.
Welche Auswirkungen hat ein Auflösungsvertrag auf meine Sozialversicherung?
Die Auswirkungen auf die Sozialversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Höhe der Abfindung und dem Alter des Arbeitnehmers. Es empfiehlt sich, sich hierzu von einem Experten beraten zu lassen.