Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist sinnvoller?

Marc-Oliver Schulze
Marc-Oliver Schulze
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte
Aktualisiert am: 20. Januar 2025
Lesedauer: ca. 7 min

Wenn das Arbeitsverhältnis enden soll, stehen oft zwei Optionen zur Wahl: Aufhebungsvertrag oder Kündigung. Beide haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigung erfolgt einseitig, während der Aufhebungsvertrag auf einer einvernehmlichen Vereinbarung basiert.
  • Ein Aufhebungsvertrag kann das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld mit sich bringen.
  • Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann den Sonderkündigungsschutz unter Umständen außer Kraft setzen.
  • In beiden Fällen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, da die Situation von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann.

Unterschiede zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung

Der Hauptunterschied liegt im Einvernehmen der Parteien. Eine Kündigung ist eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während ein Aufhebungsvertrag eine einvernehmliche Lösung darstellt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der zentralen Unterschiede:

  Aufhebungsvertrag Kündigung
Zustimmung Beidseitige Zustimmung erforderlich Einseitige Erklärung möglich
Kündigungsfristen Flexibel gestaltbar Gesetzliche/vertragliche Fristen müssen eingehalten werden
Kündigungsschutz Entfällt Bleibt bestehen (bei Arbeitgeberkündigung)
Begründung Keine Begründung erforderlich Oft Kündigungsgrund erforderlich
Betriebsratsbeteiligung Nicht erforderlich Oft erforderlich
Abfindung Verhandelbar In der Regel kein automatischer Anspruch, z.B. § 1a KüSchG sieht einen Abfindungsanspruch vor
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld Risiko einer Sperrzeit In der Regel keine Sperrzeit bei Arbeitgeberkündigung
Anfechtbarkeit Nur in Ausnahmefällen Kündigungsschutzklage möglich
Flexibilität Hohe Gestaltungsfreiheit Geringere Flexibilität
Arbeitszeugnis Oft positiver formuliert Neutral bis wohlwollend

Während der Aufhebungsvertrag mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum bietet, insbesondere bei der Verhandlung von Konditionen und dem Beendigungszeitpunkt, bringt er auch Risiken wie eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld mit sich. Die Kündigung hingegen folgt strikteren rechtlichen Vorgaben, bietet aber oft mehr Sicherheit in Bezug auf Arbeitslosengeld und ermöglicht die Option einer Kündigungsschutzklage.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung – Was ist besser?

Die Entscheidung zwischen den beiden Optionen sollte gründlich durchdacht und an die persönlichen Umstände angepasst werden. Es ist wichtig, sowohl kurzfristige Vorteile als auch langfristige Auswirkungen zu berücksichtigen. Eine rechtliche Beratung kann helfen, die individuelle Situation zu analysieren und fundierte Entscheidungen zu treffen. Letztlich hängt die beste Wahl von den persönlichen Zielen und Gegebenheiten des Arbeitnehmers ab.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung? Lassen Sie sich jetzt beraten!

Die Wahl zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung ist komplex und folgenreich. Treffen Sie keine voreilige Entscheidung und lassen Sie sich auch von kurzen Annahmefristen Ihres Arbeitgebers bei der Vorlage eines Aufhebungsvertrag nicht verunsichern.

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Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was Sie beachten müssen

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sei es durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Formelle Anforderungen

Sowohl ein Aufhebungsvertrag als auch eine Kündigung müssen zwingend in schriftlicher Form erfolgen, um rechtsgültig zu sein. Dies dient dem Schutz beider Parteien und schafft Klarheit über die getroffenen Vereinbarungen.

Vermeidung von Sperrzeiten

Bei einem Aufhebungsvertrag besteht das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese kann jedoch unter Umständen vermieden werden, wenn der Arbeitgeber nachweislich eine betriebsbedingte Kündigung in Aussicht gestellt hat. In diesem Fall sollte dies unbedingt im Aufhebungsvertrag dokumentiert werden.

Rechtliche Beratung

Es ist dringend zu empfehlen, vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder bei Erhalt einer Kündigung rechtlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die individuelle Situation beurteilen und wertvolle Hinweise geben.

Fristen und rechtliche Schritte

Im Falle einer Kündigung ist es wichtig, die Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage zu kennen. Diese beträgt in der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer die Rechtmäßigkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen lassen möchte, muss innerhalb dieser Frist handeln.

Arbeitslosenmeldung

Unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung endet, ist eine rechtzeitige Arbeitslosenmeldung bei der Agentur für Arbeit wichtig. Sie sollte spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich erfolgen. Liegt zwischen der Kenntnis der Beendigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, sollte man sich spätestens innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes bei der Bundesagentur für Arbeit melden.

Sonderkündigungsschutz durch Aufhebungsvertrag ausgehebelt

Der Sonderkündigungsschutz, der bestimmten Arbeitnehmergruppen wie Schwangeren, schwerbehinderten Menschen und Eltern in Elternzeit zusteht, kann durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags ausgehebelt werden. Dies bedeutet, dass diese besonders schutzwürdigen Personen ihre Rechte und Ansprüche verlieren können, wenn sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Daher ist es für diese Gruppen ratsam, sorgfältig abzuwägen, ob sie einen solchen Vertrag akzeptieren möchten.

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