Abfindung nach 5,10,15,20,25,30 Jahren [inkl. Rechner]

Marc-Oliver Schulze
Marc-Oliver Schulze
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte
Veröffentlicht am: 29. Oktober 2024
Lesedauer: ca. 4 min

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich: Betriebszugehörigkeit und die Höhe der Abfindung hängen unmittelbar zusammen.
  • Wichtig: Einen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nicht! Zudem ist eine Abfindungszahlung steuerpflichtig.
  • Tipp: Eine Abfindungszahlung ist reine Verhandlungssache. Die Chance auf eine hohe Abfindung erhöhen sich signifikant, wenn man einen starken Verhandlungspartner – z. B. einen Anwalt für Arbeitsrecht – an seiner Seite hat.

Anspruch auf Abfindung und Versteuerung

Es besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Die Zahlung einer Abfindung kann jedoch in Tarifverträgen, Sozialplänen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt sein. In vielen Fällen wird eine Abfindung im Rahmen von Verhandlungen bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag vereinbart.

Die generelle Voraussetzung für eine Abfindungszahlung könnten sein:

Die Abfindung wird als Arbeitslohn behandelt und ist zu versteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung angewandt werden, was sich steuerlich günstig auswirken kann.

Einflussfaktoren auf die Abfindungshöhe

Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Höhe der Abfindung von verschiedenen Faktoren abhängen kann:

  • Verhandlungsgeschick
  • Regionale Unterschiede
  • Branche und Unternehmensgröße
  • Grund der Kündigung
  • Tarifliche oder vertragliche Regelungen
Als Faustformel und regelmäßig unterste Grenze für die Abfindung wird häufig ein halbes Bruttomonatsentgelt je Beschäftigungsjahr angesetzt.
Marc-Oliver Schulze

Abfindung nach 5 Jahren

Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit können Sie in der Regel mit einer Abfindung von etwa 2,5 Bruttomonatsgehältern rechnen. 

Bruttomonatsgehalt2.500 €3.500 €5.000 €
Abfindungshöhe6.250 €8.750 €12.500 €
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der gängigen Faustformel, nach der für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung angesetzt wird.

Abfindung nach 10 Jahren

Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit haben Sie eine gute Verhandlungsposition und können in der Regel mit einer Abfindung von etwa 5 Bruttomonatsgehältern rechnen.

Bruttomonatsgehalt3.500 €5.000 €6.500 €
Abfindungshöhe17.500 €25.000 €32.500 €
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der gängigen Faustformel, nach der für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung angesetzt wird.

Abfindung nach 15 Jahren

Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit können Sie mit einer beträchtlichen Abfindung rechnen, wobei die genaue Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Die Faustformel besagt 7,5 Bruttomonatsgehälter, wobei in der Praxis oft höhere Beträge erzielt werden – Faktoren von 1,0 oder 1,5 statt 0,5 sind nicht ungewöhnlich, in Einzelfällen sogar bis zu 2,5.

Bruttomonatsgehalt4.500 €6.000 €7.500 €
Abfindungshöhe33.750 €45.000 €56.250 €
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der gängigen Faustformel, nach der für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung angesetzt wird.

Abfindung nach 20 Jahren

Zwar ist eine Abfindung nicht garantiert, aber bei betriebsbedingten Kündigungen nach so langer Betriebszugehörigkeit üblich. Nach 20 Jahren spielt evtl. auch schon das Alter des Arbeitnehmers und dessen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt eine Rolle. Die Faustformel ergibt 10 Bruttomonatsgehälter – es wurden aber schon Fälle mit einem Faktor von 2,5 statt 0,5 erreicht.

Bruttomonatsgehalt5.000 €7.500 €10.000 €
Abfindungshöhe50.000 €75.000 €100.000 €
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der gängigen Faustformel, nach der für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung angesetzt wird.

Abfindung nach 25 Jahren

Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit können Sie in der Regel mit einer Abfindung von etwa 12,5 Brutto-Monatsgehältern rechnen. Achtung: In manchen Fällen, besonders bei Sozialplänen, kann eine lange Betriebszugehörigkeit zu einer geringeren Abfindung führen, da ältere Arbeitnehmer oft als „rentennah“ gelten.

Bruttomonatsgehalt5.000 €7.500 €10.000 €
Abfindungshöhe62.500 €93.750 €125.000 €
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der gängigen Faustformel, nach der für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung angesetzt wird.

Abfindung nach 30 Jahren

Nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit können Sie in der Regel mit einer relativ hohen Abfindung rechnen, falls es zu einer Kündigung kommt. Gemäß der Regelformel beträgt diese 15 Bruttomonatsgehälter. Die berechnete Regelabfindung sollte als Untergrenze betrachtet werden. Oft lassen sich durch geschicktes Verhandeln deutlich höhere Abfindungen erzielen, insbesondere bei so langer Betriebszugehörigkeit. Aber Achtung: In manchen Fällen (v. a. Sozialplänen) kann eine lange Betriebszugehörigkeit zu einer geringeren Abfindung führen, da ältere Arbeitnehmer oft als „rentennah“ gelten.

Bruttomonatsgehalt5.000 €7.500 €10.000 €
Abfindungshöhe75.000 €112.500 €150.000 €
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der gängigen Faustformel, nach der für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung angesetzt wird.

Abfindungsrechner

Ihr Bruttomonatsgehalt oder Betriebszugehörigkeit findet sich nicht ideal in den Beispiel-Tabellen abgedeckt? Kein Problem, geben Sie Ihre tatsächlichen Daten einfach in unseren Abfindungsrechner ein:

Abfindung versteuern

Abfindungen sind grundsätzlich voll zu versteuern und gelten als „außerordentliche Einkünfte“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die gesamte Abfindungszahlung ist einkommensteuerpflichtig und es gibt keine steuerlichen Freibeträge mehr.

Die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG kann zu einer Steuerbegünstigung führen:

  • Die Abfindung wird rechnerisch gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt.
  • Dadurch erhöht sich das zu versteuernde Einkommen nicht so stark, als würde die Abfindung in voller Höhe im Auszahlungsjahr berücksichtigt.
  • Dies führt in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz und einer geringeren Steuerlast

Situation: Eine Person erhält eine Abfindung von 50.000 € und hat ein reguläres Jahreseinkommen von 60.000 €. Verglichen wird die Besteuerung ohne und mit der Fünftelregelung.

BeschreibungOhne FünftelregelungMit Fünftelregelung
Reguläres Jahreseinkommen60.000 €60.000 €
Abfindung50.000 €10.000 € (1/5 der Abfindung)
Zu versteuerndes Einkommen110.000 €70.000 €
Steuersatz (vereinfacht)42%35%
Steuer auf reguläres Einkommen25.200 €21.000 €
Steuer auf Abfindung21.000 €3.500 €
Gesamte Steuerlast46.200 €24.500 €
Netto-Abfindung29.000 €39.500 €
Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Darstellung ist. In der Praxis können weitere Faktoren wie Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, persönliche Freibeträge und andere Einkünfte die Berechnung beeinflussen. 

Bei hohen Einkommen und großen Abfindungsbeträgen kann der Steuervorteil durch die Fünftelregelung gering ausfallen oder ganz verpuffen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber eine Auszahlung der Abfindung über mehrere Jahre zu vereinbaren…

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