Abfindung nach 5,10,15,20,25,30 Jahren [inkl. Rechner]
Bitte wählen Sie aus, wie viele Jahre Sie im Unternehmen beschäftigt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich: Betriebszugehörigkeit und die Höhe der Abfindung hängen unmittelbar zusammen.
- Wichtig: Einen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nicht! Zudem ist eine Abfindungszahlung steuerpflichtig.
- Tipp: Eine Abfindungszahlung ist reine Verhandlungssache. Die Chance auf eine hohe Abfindung erhöhen sich signifikant, wenn man einen starken Verhandlungspartner – z. B. einen Anwalt für Arbeitsrecht – an seiner Seite hat.
Anspruch auf Abfindung und Versteuerung
Es besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Die Zahlung einer Abfindung kann jedoch in Tarifverträgen, Sozialplänen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt sein. In vielen Fällen wird eine Abfindung im Rahmen von Verhandlungen bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag vereinbart.
Die generelle Voraussetzung für eine Abfindungszahlung könnten sein:
- das vorliegen eines Sozialplans inkl. Abfindungsregelung
- eine fehlerhafte Kündigung
Die Abfindung wird als Arbeitslohn behandelt und ist zu versteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung angewandt werden, was sich steuerlich günstig auswirken kann.
Einflussfaktoren auf die Abfindungshöhe
Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Höhe der Abfindung von verschiedenen Faktoren abhängen kann:
- Verhandlungsgeschick
- Regionale Unterschiede
- Branche und Unternehmensgröße
- Grund der Kündigung
- Tarifliche oder vertragliche Regelungen
Als Faustformel und regelmäßig unterste Grenze für die Abfindung wird häufig ein halbes Bruttomonatsentgelt je Beschäftigungsjahr angesetzt.
Abfindung nach 5 Jahren
Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit können Sie in der Regel mit einer Abfindung von etwa 2,5 Bruttomonatsgehältern rechnen.
Bruttomonatsgehalt | 2.500 € | 3.500 € | 5.000 € |
Abfindungshöhe | 6.250 € | 8.750 € | 12.500 € |
Abfindung nach 10 Jahren
Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit haben Sie eine gute Verhandlungsposition und können in der Regel mit einer Abfindung von etwa 5 Bruttomonatsgehältern rechnen.
Bruttomonatsgehalt | 3.500 € | 5.000 € | 6.500 € |
Abfindungshöhe | 17.500 € | 25.000 € | 32.500 € |
Abfindung nach 15 Jahren
Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit können Sie mit einer beträchtlichen Abfindung rechnen, wobei die genaue Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Die Faustformel besagt 7,5 Bruttomonatsgehälter, wobei in der Praxis oft höhere Beträge erzielt werden – Faktoren von 1,0 oder 1,5 statt 0,5 sind nicht ungewöhnlich, in Einzelfällen sogar bis zu 2,5.
Bruttomonatsgehalt | 4.500 € | 6.000 € | 7.500 € |
Abfindungshöhe | 33.750 € | 45.000 € | 56.250 € |
Abfindung nach 20 Jahren
Zwar ist eine Abfindung nicht garantiert, aber bei betriebsbedingten Kündigungen nach so langer Betriebszugehörigkeit üblich. Nach 20 Jahren spielt evtl. auch schon das Alter des Arbeitnehmers und dessen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt eine Rolle. Die Faustformel ergibt 10 Bruttomonatsgehälter – es wurden aber schon Fälle mit einem Faktor von 2,5 statt 0,5 erreicht.
Bruttomonatsgehalt | 5.000 € | 7.500 € | 10.000 € |
Abfindungshöhe | 50.000 € | 75.000 € | 100.000 € |
Abfindung nach 25 Jahren
Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit können Sie in der Regel mit einer Abfindung von etwa 12,5 Brutto-Monatsgehältern rechnen. Achtung: In manchen Fällen, besonders bei Sozialplänen, kann eine lange Betriebszugehörigkeit zu einer geringeren Abfindung führen, da ältere Arbeitnehmer oft als „rentennah“ gelten.
Bruttomonatsgehalt | 5.000 € | 7.500 € | 10.000 € |
Abfindungshöhe | 62.500 € | 93.750 € | 125.000 € |
Abfindung nach 30 Jahren
Nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit können Sie in der Regel mit einer relativ hohen Abfindung rechnen, falls es zu einer Kündigung kommt. Gemäß der Regelformel beträgt diese 15 Bruttomonatsgehälter. Die berechnete Regelabfindung sollte als Untergrenze betrachtet werden. Oft lassen sich durch geschicktes Verhandeln deutlich höhere Abfindungen erzielen, insbesondere bei so langer Betriebszugehörigkeit. Aber Achtung: In manchen Fällen (v. a. Sozialplänen) kann eine lange Betriebszugehörigkeit zu einer geringeren Abfindung führen, da ältere Arbeitnehmer oft als „rentennah“ gelten.
Bruttomonatsgehalt | 5.000 € | 7.500 € | 10.000 € |
Abfindungshöhe | 75.000 € | 112.500 € | 150.000 € |
Abfindungsrechner
Ihr Bruttomonatsgehalt oder Betriebszugehörigkeit findet sich nicht ideal in den Beispiel-Tabellen abgedeckt? Kein Problem, geben Sie Ihre tatsächlichen Daten einfach in unseren Abfindungsrechner ein:
Abfindung versteuern
Abfindungen sind grundsätzlich voll zu versteuern und gelten als „außerordentliche Einkünfte“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die gesamte Abfindungszahlung ist einkommensteuerpflichtig und es gibt keine steuerlichen Freibeträge mehr.
Die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG kann zu einer Steuerbegünstigung führen:
- Die Abfindung wird rechnerisch gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt.
- Dadurch erhöht sich das zu versteuernde Einkommen nicht so stark, als würde die Abfindung in voller Höhe im Auszahlungsjahr berücksichtigt.
- Dies führt in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz und einer geringeren Steuerlast
Situation: Eine Person erhält eine Abfindung von 50.000 € und hat ein reguläres Jahreseinkommen von 60.000 €. Verglichen wird die Besteuerung ohne und mit der Fünftelregelung.
Beschreibung | Ohne Fünftelregelung | Mit Fünftelregelung |
---|---|---|
Reguläres Jahreseinkommen | 60.000 € | 60.000 € |
Abfindung | 50.000 € | 10.000 € (1/5 der Abfindung) |
Zu versteuerndes Einkommen | 110.000 € | 70.000 € |
Steuersatz (vereinfacht) | 42% | 35% |
Steuer auf reguläres Einkommen | 25.200 € | 21.000 € |
Steuer auf Abfindung | 21.000 € | 3.500 € |
Gesamte Steuerlast | 46.200 € | 24.500 € |
Netto-Abfindung | 29.000 € | 39.500 € |
Bei hohen Einkommen und großen Abfindungsbeträgen kann der Steuervorteil durch die Fünftelregelung gering ausfallen oder ganz verpuffen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber eine Auszahlung der Abfindung über mehrere Jahre zu vereinbaren…