Scheinselbstständigkeit
Zwischen Freiheit und Fallstrick: So schützen Sie sich vor den Risiken
Plötzlich angestellt statt selbstständig? Scheinselbstständigkeit kann unerwartete Folgen haben – von hohen Nachzahlungen bis zum Verlust wichtiger Rechte. Doch Sie können sich schützen! Wir sorgen für rechtliche Klarheit und helfen Ihnen, finanzielle Risiken zu vermeiden.
Scheinselbstständig? Die Konsequenzen können gravierend sein
Sind Sie wirklich selbstständig – oder riskieren Sie Scheinselbstständigkeit? Die Abgrenzung zwischen echter Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit ist oft komplex – und eine Fehleinschätzung kann teuer werden.
Neben arbeitsrechtlichen Fragen treten häufig auch sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Probleme auf. Die Konsequenzen reichen von hohen Nachzahlungen bis hin zum Verlust wichtiger Rechte wie Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Mögliche Folgen einer Scheinselbstständigkeit
Praxisbeispiel Engel & Völkers – Wir vertreten betroffene Makler/innen
Der Fall Engel & Völkers zeigt aktuell, wie gravierend die Folgen von Scheinselbstständigkeit sein können. Im Dezember 2024 durchsuchten Ermittler bundesweit 18 Büros des Unternehmens wegen des Verdachts, dass als selbstständig gemeldete Makler tatsächlich, wie Angestellte behandelt wurden – mit potenziellen Nachforderungen in Millionenhöhe.
Sind auch Sie betroffen? Oder unsicher, ob Sie als selbstständiger Immobilienmakler oder doch als Angestellter tätig waren?

Dann stehen wir an Ihrer Seite. Je früher Sie rechtliche Klarheit haben, desto besser lassen sich Ihre Interessen schützen.
Denn die Abgrenzung zwischen echter Selbstständigkeit und einem Arbeitsverhältnis ist in der Praxis oft komplex – und eine Fehleinschätzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.
Unsere Leistungen für Sie bei Scheinselbstständigkeit
Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Fragen rund um die Scheinselbstständigkeit – von der Statusprüfung bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Unsere Leistungen helfen Ihnen, rechtliche Klarheit zu gewinnen und mögliche Risiken zu minimieren.
Einschätzung Ihres Status
Wir analysieren Ihre bisherige Tätigkeit und prüfen, ob es sich rechtlich um eine freiberufliche Tätigkeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Dabei erläutern wir Ihnen verständlich, was der Unterschied konkret für Sie bedeutet.
Verfahren zur Statusfeststellung
Wir begleiten Sie bei der Beantragung eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV und vertreten Ihre Interessen im Dialog mit der Deutschen Rentenversicherung.
Vertragsprüfung und -anpassung
Wir prüfen bestehende Arbeitsverträge auf Risiken im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit und unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung neuer Vereinbarungen.
Prüfung bei unerwarteter Kündigung
Wurde Ihre Zusammenarbeit plötzlich beendet? Wenn sich im Nachhinein zeigt, dass Sie faktisch angestellt waren, könnten Ihnen Kündigungsschutz, Abfindung oder Lohnnachzahlung zustehen. Wir prüfen die rechtliche Wirksamkeit und setzen Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich oder im Kündigungsschutzverfahren.
Unberechtigte Rückforderungen
Wird rückwirkend ein Arbeitsverhältnis festgestellt, können Auftraggeber die Rückzahlung gezahlter Honorare verlangen. Wenn trotz nachweisbarer Leistung nur geringe oder gar keine Provisionen gezahlt wurden, kann das rechtlich unzulässig sein. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und setzen berechtigte Entgeltansprüche für Sie durch – fundiert und konsequent.
Rückständige Sozialversicherungs-Beiträge
Eine rückwirkend festgestellte Beschäftigung kann zu Nachforderungen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge führen – besonders bei Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV. Ein Rückgriff des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer ist jedoch gesetzlich begrenzt (§ 28g SGB IV). Wir prüfen die Forderungen und setzen uns für eine rechtlich fundierte Begrenzung ein.
Scheinselbstständig Checkliste: Bin ich betroffen?
Viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie scheinselbstständig arbeiten – bis es zu spät ist. Typische Anzeichen einer Scheinselbstständigkeit sind eine enge Weisungsgebundenheit, eine ausschließliche Tätigkeit für einen Auftraggeber und fehlende unternehmerische Risiken. Wenn Sie regelmäßig für nur einen Hauptauftraggeber arbeiten, konkrete Weisungen zu Arbeitszeiten und Aufgaben erhalten oder Betriebsmittel des Auftraggebers nutzen, sollten Sie Ihre Selbstständigkeit rechtlich überprüfen lassen.
Beantworten Sie die folgenden Fragen zu den Scheinselbstständigkeit Kriterien – je mehr Sie mit „Ja“ antworten, desto höher ist das Risiko einer Scheinselbstständigkeit:
Wenn Sie mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, sollten Sie Ihre Selbstständigkeit rechtlich prüfen lassen, um finanzielle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wir sind für Sie da
Unser erfahrenes Team prüft Ihre individuelle Situation ganzheitlich und setzt sich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
Wir vertreten regelmäßig Betroffene in genau Ihrer Lage – bundesweit und mit klarem Fokus auf Ihre persönliche Sicherheit.

Unsere Anwälte
Unsere Rechtsanwälte sind ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und verfügen somit über eine ausgezeichnete Expertise in der Betreuung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Betriebsräten.
Terminvereinbarung
Beratung persönlich vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz.
Im Arbeitsrecht gelten häufig kurze Fristen. Sie erhalten kurzfristig einen Termin – wenn notwendig noch am selben Tag. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, damit wir für Sie aktiv werden!
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