Personalabbau

Wenn der Arbeitsplatz wegfällt: Mit Klarheit und Stärke durch unsichere Zeiten 

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist eine der herausforderndsten Situationen im Berufsleben. Ob Restrukturierung, Standortverlagerung oder wirtschaftlicher Druck – kommt es zu einem Personalabbau, stellen sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen.

Viele Betroffene werden kurzfristig mit Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Abfindungsangeboten konfrontiert – und wissen nicht, welche Optionen oder Ansprüche ihnen zustehen.

Was bedeutet Personalabbau genau?

Personalabbau bezeichnet die Reduzierung der Mitarbeiterzahl in einem Unternehmen, sei es durch Kündigungen, Aufhebungsverträge oder Umstrukturierungen. Bei solchen Prozessen können sowohl rechtliche als auch soziale Herausforderungen auftreten. Betroffene wissen oft nicht, welche Optionen oder Ansprüche ihnen zustehen und wie sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung oder ein unangemessenes Abfindungsangebot wehren können.

Haben Sie Fragen zum Thema Personalabbau?

Wenn Sie sich mit einem Personalabbau konfrontiert sehen und sich unsicher sind, wie Sie weiter verfahren sollen, bieten wir Ihnen in einer ersten kostenlosen Beratung eine umfassende Einschätzung der rechtlichen Lage.

In einem persönlichen Gespräch gehen wir auf Ihre spezifischen Fragen und die möglichen Optionen ein, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.

Unsere Leistungen für Sie bei Personalabbau

Sie möchten sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren? Wir stehen Ihnen in jeder Phase des Personalabbaus zur Seite – von der Prüfung einer Kündigung bis zur Verhandlung einer fairen Abfindung.

Prüfung Ihres Kündigungs­schutz

Begleitung von Betriebsräten beim Interessenausgleich und Sozialplan

Ein geplanter Personalabbau stellt nicht nur Arbeitnehmer/innen, sondern auch Betriebsräte vor komplexe rechtliche und strategische Herausforderungen. Wir unterstützen Sie im gesamten Verfahren – von der frühzeitigen Beratung über die Verhandlung eines Interessenausgleichs bis hin zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Sozialplans.
Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten sorgen wir dafür, dass die Interessen der Belegschaft klar vertreten und bestmöglich abgesichert werden.

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Was ist der Interessenausgleich?

Ein Interessenausgleich regelt die Verteilung der Folgen des Personalabbaus, während der Sozialplan für die finanzielle Absicherung der betroffenen Arbeitnehmer sorgt.

Wir beraten auch Betriebsräte und Arbeitgeber, damit die Interessen der Mitarbeiter gut vertreten und abgesichert sind.

News rund um Personalabbau

Aktuelle Entwicklungen bei Puma und Adidas

Puma hat im März 2025 angekündigt, weltweit etwa 700 Stellen abzubauen. Das Unternehmen bietet den betroffenen Mitarbeitern Aufhebungsverträge an, um den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten. Ziel ist es, die Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Adidas plant ebenfalls, rund 500 Stellen zu streichen, hauptsächlich in der Unternehmenszentrale in Herzogenaurach. Auch hier werden Aufhebungsverträge angeboten, um einvernehmliche Trennungen zu ermöglichen.

Handeln Sie jetzt! Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag von uns prüfen, bevor Sie unterschreiben. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Das müssen Sie wissen und so können wir Ihnen helfen

Wenn Sie von einem Aufhebungsvertrag betroffen sind, sollten Sie folgende Punkte beachten. Als erfahrene Anwälte im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei:

Freiwilligkeit: Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung. Sie sind nicht verpflichtet, ihn zu unterschreiben.
Auswirkungen auf Arbeitslosengeld: Ein vorschnelles Unterschreiben kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen.
Prüfung der Konditionen: Wir analysieren Ihren Aufhebungsvertrag auf mögliche Fallstricke – insbesondere hinsichtlich Abfindung, Resturlaub und Wettbewerbsverboten.
Verhandlungsführung: Wir setzen uns für bessere Konditionen und höhere Abfindungen ein.

FAQ zum Personalabbau

Wir sind für Sie da

Wenn Sie vom Personalabbau betroffen sind, ist es entscheidend, schnell und gezielt zu handeln, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu schützen.

Wir sind Ihr Partner für eine kompetente und rechtssichere Beratung – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Betriebsräte. Lassen Sie sich von uns unterstützen, damit Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.

Unsere Anwälte

Unsere Rechtsanwälte sind ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und verfügen somit über eine ausgezeichnete Expertise in der Betreuung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Betriebsräten.

Terminvereinbarung

Beratung persönlich vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz.

Im Arbeitsrecht gelten häufig kurze Fristen. Sie erhalten kurzfristig einen Termin – wenn notwendig noch am selben Tag. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, damit wir für Sie aktiv werden!

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