Abmahnung Widerspruch einlegen?

Marc-Oliver Schulze
Marc-Oliver Schulze
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Datenschutzexperte

Als erfahrene Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Um gegen eine Abmahnung Widerspruch einzulegen, verfassen Sie einen schriftlichen Widerspruch, in dem Sie die Abmahnung sachlich und begründet widerlegen. Fügen Sie Beweise oder Zeugen bei und fordern Sie die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Der Widerspruch sollte

  • eine klare Darstellung Ihrer Sichtweise,
  • eine Aufforderung zur Rücknahme und
  • eine Bitte um eine zeitnahe Entscheidung enthalten.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Unterstützung beim Verfassen und Einreichen des Widerspruchs, um Ihre Rechte effektiv zu wahren.

AfA unterstützen Sie beim Anfechten der Abmahnung

  • Wir analysieren die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und beraten Sie über mögliche Schritte
  • Wir erstellen ein individuelles Schreiben, das Ihre Interessen wahrt
  • Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und vertreten Sie notfalls vor Gericht
  • Wir zählen zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im Arbeitsrecht und sind an 5 Standorten vertreten
  • Wir wurden mehrfach mit anerkannten Preisen ausgezeichnet
  • Wir sind immer für Sie erreichbar: persönlich, per Telefon, Video oder E-Mail

Erstberatung bei Abmahnung

Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie, um Ihre Rechte zu wahren und die Abmahnung aus Ihrer Personalakte zu entfernen.

Kontaktieren Sie uns

Nach § 83 Abs. 2 BetrVG darf ein Arbeitnehmer zu einer Abmahnung in seiner Personalakte eine schriftliche Gegendarstellung verfassen. Auf Verlangen ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Gegendarstellung ebenfalls in die Personalakte aufzunehmen. So kann die einseitige Darstellung des Arbeitgebers ergänzt werden, und der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, seine Sicht darzulegen und die Wirkung einer unberechtigten Abmahnung abzumildern.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen

1.Überprüfung der Abmahnung

  • Rechtmäßigkeit prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Abmahnung formal korrekt ist. Sie muss konkrete Vorwürfe enthalten und darf keine formalen Fehler aufweisen.
  • Verhältnismäßigkeit: Überlegen Sie, ob die Abmahnung angemessen ist oder ob eine weniger schwerwiegende Maßnahme, wie eine Ermahnung, ausreichend gewesen wäre.

2. Gegendarstellung verfassen

  • Sachliche Darstellung: Formulieren Sie Ihre Sichtweise klar und sachlich. Vermeiden Sie emotionale Ausdrücke und konzentrieren Sie sich auf die Fakten.
  • Belege beifügen: Unterstützen Sie Ihre Argumente mit entsprechenden Nachweisen, wie z. B. E-Mails, Zeugen oder Dokumenten.
  • Forderung zur Entfernung: Bitten Sie darum, die Abmahnung aus Ihrer Personalakte zu entfernen, sofern Sie diese für ungerechtfertigt halten.

3.Form und Zustellung

  • Schriftliche Form: Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen, um eine rechtssichere Dokumentation zu gewährleisten.
  • Zustellnachweis: Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie es persönlich gegen Empfangsbestätigung.

4. Reaktionen des Arbeitgebers

  • Keine Reaktion: Bleibt der Arbeitgeber untätig, bleibt der Widerspruch in der Personalakte und kann im Streitfall als Beweismittel dienen.
  • Gesprächsangebot: Der Arbeitgeber kann ein klärendes Gespräch anbieten, um Missverständnisse auszuräumen.
  • Rücknahme der Abmahnung: Bei berechtigtem Widerspruch kann der Arbeitgeber die Abmahnung zurücknehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ratgeber-Beiträge zum Thema „Abmahnung“