Über Leon Freichel
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei rechtlichen Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis, insbesondere bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Zudem berät er Betriebsräte in Fragen der Mitbestimmung und vertritt ihre Interessen auch in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Rechtsanwalt Freichel an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Anschließend leistete er sein Referendariat am Landgericht Bad Kreuznach mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Bereits während dieser Zeit war er in verschiedenen Kanzleien tätig und konnte so umfassende praktische Erfahrungen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sammeln.
* im Anstellungsverhältnis