Über Kevin Fischer
Rechtsanwalt Kevin Fischer berät bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten etwa in Kündigungsschutzverfahren, bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen sowie sonstigen Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis.
Herr Fischer berät zudem Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in sämtlichen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und vertritt sie nötigenfalls in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Außerdem ist er als Referent tätig und schreibt regelmäßig Fachbeiträge für die AiB (Arbeitsrecht im Betrieb) aus dem Bund-Verlag.
Herr Fischer studierte in Heidelberg und Straßburg. Seinen Schwerpunkt legte er bereits im Studium auf das Individual- und Kollektivarbeitsrecht und sammelte darin praktische Erfahrung beim Deutschen Gewerkschaftsbund und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei. Im Anschluss daran absolvierte er sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, u.a. bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Berlin. Beide Examina schloss er mit Prädikat ab.
Herr Fischer berät auch auf Englisch und Französisch.