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Das Insolvenzverfahren als Neue Chance ?
Der Insolvenzverwalter Dr. Sigfried Beck (Nürnberg) sieht die Insolvenz bei Schlott als neue Chance, ein im Grunde wettbewerbsfähiges Unternehmen neu aufzustellen. Doch wie viel Beitrag müssen die Mitarbeiter dazu leisten?

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Rückständige Gehälter vor der Insolvenzeröffnung sind durch das Insolvenzgeld nur begrenzt abgesichert!

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Gericht erkennt CGZP die Tariffähigkeit ab
„Leiharbeiter können auf Nachzahlung hoffen”

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Tarifauskünfte


Wir verfügen über die Sammlung sämtlicher im Freistaat Bayern geltender Flächentarifverträge. Da der Freistaat Bayern bereits seit längerer Zeit keine Tarifauskünfte mehr über die Bezirksregierungen erteilt, können Sie nun bei uns Auskünfte zum Inhalt der entsprechenden Tarifverträge erhalten (z. B. zu Kündigungsfristen, Arbeitszeiten/ Überstunden, Urlaubsanspruch, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Ausschlussfristen, etc.).

Bitte beachten Sie, dass wir hier gegen eine geringe Gebühr (€ 20,00 zzgl. Mehrwertsteuer) kurze Auskünfte erteilen können und Ihnen gegebenenfalls auch Ausschnitte aus dem Tarifvertrag zufaxen können. Eine Rechtsberatung kann dadurch jedoch keinesfalls ersetzt werden. Es ist häufig bereits schwierig, festzustellen, ob ein Tarifvertrag überhaupt Anwendung findet. Dies kann aufgrund Allgemeinverbindlichkeit, der Tarifgebundenheit beider Parteien, durch arbeitsvertragliche Bezugnahme, betriebliche Übung, aber auch durch andere Umstände der Fall sein. Von daher empfehlen wir Ihnen, in Zweifelsfällen die Beratung durch einen unserer Anwälte in Anspruch zu nehmen (gegebenenfalls zunächst im Rahmen einer Kurzberatungspauschale von € 50,-- inkl. Mehrwertsteuer). Nähere Informationen zur Kurzberatungspauschale finden Sie hier.

Für gewerbliche Anfragen (z. B. durch Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) stellen wir Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 25,00 zzgl. Mwst. in Rechnung. Wir übersenden Ihnen gerne per Telefax die von Ihnen gewünschten tariflichen Regelungen.  

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