Versetzung einer Führungskraft
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Es stellt sich hier immer die Frage, ob ein zumutbarer Arbeitsplatz zugewiesen wird mit einer adäquaten Verantwortung. Hier spielt auch die mit einer Position verbundene Personalver-antwortung eine entscheidende Rolle. Denn je höher die fachlichen Anforderungen für den Inhaber einer Stelle sind und je größer die Personalverantwortung für andere dabei ist, desto höher ist auch die betriebliche soziale Wertschätzung der Position. Auch das Nichtbetrauen mit Aufgaben kann ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers darstellen. Wird eine Führungskraft über einen längeren Zeitraum mit keinerlei Aufgaben betraut, womöglich sogar persönlich isoliert oder organisatorisch ausgegrenzt, kann hier eine geldentschädigungspflichtige Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegen.
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