Aufhebungsvertrag Organmitglied
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Neben den finanziellen Aspekten stellt sich die Frage der Freistellung. In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob bei Entzug der Organstellung überhaupt eine Verpflichtungen für ehemalige Geschäftsführer/ Vorstandsmitglieder besteht, auch unterhalb der Organstellung tätig zu werden. Dieser Umstand muss im Einzelfall geprüft werden. Weitere Regelungspunkte sind u.a.:
- steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Abfindung |



