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Das Insolvenzverfahren als Neue Chance ?
Der Insolvenzverwalter Dr. Sigfried Beck (Nürnberg) sieht die Insolvenz bei Schlott als neue Chance, ein im Grunde wettbewerbsfähiges Unternehmen neu aufzustellen. Doch wie viel Beitrag müssen die Mitarbeiter dazu leisten?

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Rückständige Gehälter vor der Insolvenzeröffnung sind durch das Insolvenzgeld nur begrenzt abgesichert!

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Gericht erkennt CGZP die Tariffähigkeit ab
„Leiharbeiter können auf Nachzahlung hoffen”

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Aufhebungsvertrag Organmitglied


Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages hat das Organmitglied unterschiedlichste Aspekte zu beachten. Im Zentrum steht die Höhe der Abfindungszahlung, die sich regelmäßig nach der bis zum Ablauf der - meist befristeten Anstellungsverträge - fälligen Gesamtvergütung berechnet. Dabei sind neben den Festbezügen Regelungen zu Tantiemen, Aktienoptionen, Sachleistungen, Versicherungsbeiträgen und Provisionsanwartschaften zu treffen. Berücksichtigt werden muss ggf. auch eine Karenzentschädigung für ein nachträgliches Wettbewerbsverbot.

Neben den finanziellen Aspekten stellt sich die Frage der Freistellung. In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob bei Entzug der Organstellung überhaupt eine Verpflichtungen für ehemalige Geschäftsführer/ Vorstandsmitglieder besteht, auch unterhalb der Organstellung tätig zu werden. Dieser Umstand muss im Einzelfall geprüft werden.

Weitere Regelungspunkte sind u.a.:

- steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Abfindung
- Outplacement
- Abgeltungsklausel (Problematik z.B. § 93 Abs. 4 S. 3 Aktiengesetz)

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