AfA-Anwalt - Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg
 
 
 

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Arbeitsrecht für Betriebsräte


Manche Arbeitgeber tun sich im Umgang mit dem Betriebsrat schwer. Die Folge ist nicht selten ein Streit darüber, wie weit die Mitbestimmungsrechte gehen. Häufig müssen dann Arbeitsgerichte entscheiden. Wir vertreten Betriebs- und Personalräte außergerichtlich und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vor allen Arbeits-gerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Als Beisitzer in Einigungsstellen unterstützen wir den Betriebsrat auch dort bei der Durchsetzung sei-ner Mitbestimmungsrechte.

Wir begleiten Betriebs- und Personalräte also bei:

• der Durchführung von Beschlussverfahren,
• dem Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen,
• Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie in der Einigungsstelle

und beraten in tarifrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Fragen auf Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene.

In Seminaren schulen wir Betriebsräte für ihre vielfältigen Aufgaben. Gern unterbrei-ten wir ein individuelles Angebot für eine Schulung vor Ort.

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