Zeugnis / Zeugnispauschale

Ein gutes Arbeitszeugnis ist für das weitere berufliche Fortkommen von überaus großer Bedeutung. Viele Arbeitszeugnisse enthalten Formulierungen, die geeignet sind, einen potentiellen neuen Arbeitgeber dazu zu bewegen, den Bewerber nicht einmal zum Vorstellungsgespräch einzuladen. 

Nicht immer steckt bei der Erteilung des Arbeitszeugnisses eine böse Absicht des Arbeitgebers dahinter, wenn er entsprechende Formulierungen wählt. Gerade in kleineren Betrieben kennt auch der Arbeitgeber die Zeugnissprache nicht oder nicht vollständig.

Häufig hat der Arbeitnehmer die Chance, sein Arbeitszeugnis selbst zu entwerfen.

Zeugnispauschale

Soweit keine Rechtsschutzversicherung eingreift, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Erstellung eines Arbeitszeugnisses auf Basis einer Pauschale in Höhe von lediglich 100,-- Euro zzgl. MwSt. Hierfür kommt ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung: 

  • Sie überlassen uns das von Ihrem Arbeitgeber erstellte Arbeitszeugnis und teilen uns mit, ob die Aufgabenbeschreibung vollständig und ordnungsgemäß ist.
  • Gleiches gilt für andere im Zeugnis enthaltene persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Eintrittsdatum, Ende des Beschäftigungsverhältnisses, Fortbildungen, besondere Kenntnisse, etc.).
  • Zusätzlich stellen Sie für das Arbeitszeugnis möglicherweise relevante Unterlagen, wie Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibungen, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber, Fortbildungsurkunden etc. zur Verfügung.
  • Auch benötigen wir den Namen der/desjenigen, die/der das Zeugnis unterzeichnen soll (z. B. Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Vorstand) mit Angabe der genauen Funktion.
  • Sie teilen uns mit, ob Sie die Erstellung eines guten, eines guten bis sehr guten oder eines sehr guten Zeugnisses wünschen. Wir raten ausdrücklich davon ab, sich ein zu übertrieben gutes Arbeitszeugnis erstellen zu lassen, da dies häufig unglaubwürdig wirkt. Ein Arbeitszeugnis sollte sich auch im Rahmen der Arbeitszeugnisse bewegen, die möglicherweise zuvor schon von anderen Arbeitgebern ausgestellt worden sind. Soweit dies gewünscht ist, überlassen Sie uns bitte auch Arbeitszeugnisse vorheriger Arbeitgeber. 

Überlassen Sie uns diese Unterlagen bitte möglichst per E-Mail, gerne aber auch per Telefax oder per Post unter Angabe folgender Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mailadresse, Mobiltelefonnummer, Telefonnummer privat, ggf. Telefonnummer dienstlich. 

Sie erhalten sodann spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen einen Zeugnisentwurf als Word-Dokument. Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind oder wir noch weitere Angaben benötigen, werden wir uns unverzüglich mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen.

STANDORTE

NÜRNBERG Tel. 0911 37 66 77 88 » Info

BAMBERG Tel. 0951 510 99 99 » Info

ROSTOCK Tel. 038203 73 50 56 » Info

AfA - AKTUELL

Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte in der Unternehmenskrise

Für den 24.05.2012 laden wir wieder zu einer kostenfreien Betriebsräte-Infoveranstaltung in unsere Seminarräume ein. Wie können Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss gefährlichen Entwicklungen rechtzeitig entgegensteuern?

SEMINARE & INFOVERANSTALTUNGEN

SOMMERTAGUNG
18. – 22. Juni 2012

DATENSCHUTZFORUM
08. – 11. Oktober 2012