Entgeltrückstände und Insolvenz

Es gibt verschiedenste Gründe, warum der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. Im Regelfall sind es wirtschaftliche Schwierigkeiten, die zu einer verspäteten Entgeltzahlung führen.

Aus Arbeitnehmersicht ist zu beachten, dass auf ein Arbeitsverhältnis regelmäßig Ausschlussfristen Anwendung finden. Diese können sich aus dem Arbeitsvertrag, aber auch aus einem dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Hier gelten regelmäßig kurze Fristen. Bei Entgeltrückständen ist es sinnvoll, möglichst zeitnah rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Beratungsgespräch kann geklärt werden, ob die Ansprüche noch mit Erfolg durchgesetzt werden können, sollte bereits längere Zeit vergangen sein. Denn selbst wenn Ausschlussfristen auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, sind diese möglicherweise im Einzelfall rechtsunwirksam.

Drohende oder tatsächliche Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz

Entgeltrückstände können ein erstes Indiz für eine Zahlungsunfähigkeit bzw. eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens sein. Damit kann ein Grund für eine Insolvenz und damit die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestehen.

Im Insolvenzverfahren gibt es eine Vielzahl von Fristen zu beachten, zum einen im Hinblick auf die Beantragung von Insolvenzgeld, zum anderen aber auch bei der Anmeldung von Insolvenzforderungen und der Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten.

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Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte in der Unternehmenskrise

Für den 24.05.2012 laden wir wieder zu einer kostenfreien Betriebsräte-Infoveranstaltung in unsere Seminarräume ein. Wie können Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss gefährlichen Entwicklungen rechtzeitig entgegensteuern?

SEMINARE & INFOVERANSTALTUNGEN

SOMMERTAGUNG
18. – 22. Juni 2012

DATENSCHUTZFORUM
08. – 11. Oktober 2012