Aufhebungsvertrag
Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte immer rechtlicher Rat eingeholt werden. Dies liegt u.a. an den sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen, die durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages entstehen können wie Sperrzeit, Anrechnung Abfindung etc.
Alternativ kann es zielführender sein, im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung einen Abwicklungsvertrag oder einen arbeitsgerichtlichen Abwicklungsvergleich zu schließen.
Darüber hinaus sollte versucht werden, auch in anderen Punkten eine abschließende Vereinbarung zu treffen, um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen. So empfiehlt es sich, bereits in der Abwicklungsvereinbarung detaillierte Regelungen zum Zeugnis aufzunehmen, um eine gute bis sehr gute Beurteilung sicher zu stellen.
Die angeführten Hinweise stellen lediglich einen ersten Anhalt da. In einer umfassenden Beratung erarbeiten wir gerne einen auf Sie abgestimmten Entwurf (oder überarbeiten den Vorschlag Ihres Arbeitgebers), so dass individuelle Besonderheiten angemessene Berücksichtigung finden (Kündigungsfrist, Freistellung, Zeugnis, Urlaub, Sonderzahlungen, betriebliche Altersversorgung etc.).

