Abmahnung

Eine ausgesprochene Abmahnung ist häufig die Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung. Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Ein Grund zu überstürzter Reaktion besteht in der Regel nicht. Dennoch ist es empfehlenswert, die ausgesprochene Abmahnung zeitnah anwaltlich prüfen zu lassen. Wir besprechen gerne mit Ihnen, ob es sinnvoll ist, dagegen mit rechtlichen Mitteln vorzugehen, oder ob es sich anbietet, allenfalls eine Stellungnahme/ Gegendarstellung zur Personalakte zu geben.

Auch bei der Erstellung eines Anschreibens in Ihrem eigenen Namen sind wir gerne behilflich. Eine Eskalation kann sich so häufig vermeiden lassen.

STANDORTE

NÜRNBERG Tel. 0911 37 66 77 88 » Info

BAMBERG Tel. 0951 510 99 99 » Info

ROSTOCK Tel. 038203 73 50 56 » Info

AfA - AKTUELL

Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte in der Unternehmenskrise

Für den 24.05.2012 laden wir wieder zu einer kostenfreien Betriebsräte-Infoveranstaltung in unsere Seminarräume ein. Wie können Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss gefährlichen Entwicklungen rechtzeitig entgegensteuern?

SEMINARE & INFOVERANSTALTUNGEN

SOMMERTAGUNG
18. – 22. Juni 2012

DATENSCHUTZFORUM
08. – 11. Oktober 2012