Abmahnung
Eine ausgesprochene Abmahnung ist häufig die Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung. Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Ein Grund zu überstürzter Reaktion besteht in der Regel nicht. Dennoch ist es empfehlenswert, die ausgesprochene Abmahnung zeitnah anwaltlich prüfen zu lassen. Wir besprechen gerne mit Ihnen, ob es sinnvoll ist, dagegen mit rechtlichen Mitteln vorzugehen, oder ob es sich anbietet, allenfalls eine Stellungnahme/ Gegendarstellung zur Personalakte zu geben.
Auch bei der Erstellung eines Anschreibens in Ihrem eigenen Namen sind wir gerne behilflich. Eine Eskalation kann sich so häufig vermeiden lassen.

